Ratssitzung der Verbandsgemeinde Waldbreitbach

Änderungen der Flächennutzungspläne vollzogen

VG Waldbreitbach. Der öffentliche Teil der VG-Ratssitzung beinhaltete wichtige Bereiche zur dritten Änderung des Flächennutzungsplanes und weitere Änderungen sowie zur Integration der Standorteignungskonzeption für Windenergieanlagen. Folgende Unterpunkte wurden behandelt:

1. Würdigung der Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,

2. Würdigung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,

3. Integration verschiedener redaktioneller Änderungen (Anpassungen an aktuelle Situation),

4. Integration der Ergebnisse aus der Standorteignungskonzeption für Windenergieanlagen,

5. Beschluss über die Offenlage,

6. Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Vorgestellt wurden die Bereiche von Bürgermeister Werner Grüber sowie vom Leiter der Waldbreitbacher Bauabteilung, Heinz Josef Klein, und von Diplom-Ingenieur Andy Heuser vom Planungsbüro Karst. Bei den Änderungen der Flächennutzungspläne ging es um das südliche Gewerbegebiet (Aldi und Gewerbefläche für die Ortsgemeinde Hausen) und um das Baugebiet in Hausen (hier wurden mehrheitliche Beschlüsse gefasst).

Von Bedeutung war zudem der Tagesordnungspunkt „Integration der Ergebnisse aus der Standorteignungskonzeption für Windenergieanlagen“. Der Rechtscharakter ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan. Im Klartext bedeutet dies: Die Standorteignungskonzeption muss im Flächennutzungsplan eingebunden werden, damit diese rechtliche Wirkung entfalten kann. Das Abstimmungsergebnis dazu war einstimmig. Bei derzeitigem Stand hat die VG Waldbreitbach keine geeigneten Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen.

Bei dem zweiten großen Tagesordnungspunkt ging es im Wesentlichen um das Gewerbegebiet in Roßbach (einstimmiger Beschluss); hier vor dem Hintergrund, einen Discounter in Roßbach anzusiedeln. Für den Flächennutzungsplan sei die VG Waldbreitbach zuständig, für den Bebauungsplan hingegen sei es die Ortsgemeinde Roßbach, so der Leiter der Bauabteilung, Josef Klein, und Büroleiter Rolf Schmidt-Markoski.

Hierbei ging es um den Beschluss über die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied vom 10.01.2012. Diese Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Es wurden Abwägungsvorschläge für die Behandlung der während der landesplanerischen Stellungnahme eingegangenen Anregungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um die Beschlussempfehlung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses für den Verbandsgemeinderat.

Anpassung an den Bebauungsplan soll erfolgen

Zum Anderen ging es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zweite Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes Nassen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Waldbreitbach ist das bestehende Gewerbegebiet bereits überwiegend - mit Ausnahme zweier kleiner Bereiche - als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen. Das übrige Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als „Naturnahe Wälder mit Altholz und Totholz“ ausgewiesen. Die Abweichungen des Bebauungsplanes vom Flächennutzungsplan sind nur geringfügig und berühren daher nicht die Grundzüge der vorbereitenden Bauleitplanung. Dennoch soll im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldbreitbach eine redaktionelle Anpassung an den Bebauungsplan erfolgen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Ortsgemeinderat Breitscheid in seiner Sitzung am 17.08.2011. Entsprechend der Empfehlung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, dem Antrag der Ortsgemeinde Breitscheid auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu entsprechen (einstimmiger Beschluss).