Ein eindringlicher Appell und klare Worte seitens der neuen Landrätin

Nonnenwerth: Landrätin Weigand schreibt offenen Brief an Peter Soliman

Nonnenwerth: Landrätin Weigand schreibt offenen Brief an Peter Soliman

Cornelia Weigand. Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Die Debatte über die Zukunft des Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth nimmt wieder Fahrt auf. Nach der erfolgreichen Unterschriftenaktion durch Schüler und Lehrer, wendet sich nun Landrätin Cornelia Weigand in einem offenen Brief an Peter Solimann, Geschäftsführer Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH.

Der Wortlaut des Briefes lautet wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Geschäftsführer Soliman,

in den vergangenen Monaten haben Sie immer wieder auch in der Öffentlichkeit betont, dass Sie bereit sind, mit neuen Trägern eine Lösung für den Fortbestand des Privaten Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth zu finden. Gleichwohl kann ich bis heute nicht erkennen, dass Sie Ihren Beitrag hierzu leisten.

Nur Sie haben es derzeit in der Hand, mit der Beantragung einer Duldung über das laufende Schuljahr hinaus den Schulbetrieb im Klostergebäude sicherzustellen.

Der Kreis Ahrweiler hat stets deutlich gemacht, dass er zu einer Verlängerung der teilweisen Nutzung des Klostergebäudes für den Schulbetrieb über den bestehenden Duldungszeitraum hinaus unter Beibehaltung der aktuellen Maßnahmen ausdrücklich bereit ist.

Diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist Ihnen ohne Weiteres möglich.

Ich fordere Sie daher auf, so schnell wie möglich einen Antrag auf Duldung für das Schuljahr 2022/2023 unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung Ahrweiler zu stellen. Mit einer Duldungsverlängerung würden Sie die Zeit gewinnen, die für eine dauerhafte Sicherung des Schulstandorts notwendig ist.

Weiterhin fordere ich Sie dazu auf, einem von dem Verein „Rettet Nonnenwerth e.V.“ beauftragten Brandschutzsachverständigen Zugang zum Gebäude zu gewähren, damit dieser die notwendige Grundlage für ein eigenes Brandschutzkonzept für den zukünftigen Schulbetrieb erhält.

Es ist aus meiner Sicht unabdingbare Voraussetzung für die Übernahme der Schule durch einen anderen Träger, dass dieser die bestehenden Brandschutzmängel am Klostergebäude selbst bewerten und die erforderlichen Schlussfolgerungen daraus ziehen kann. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Sie das Betreten des Klostergebäudes zu diesem Zweck bis heute nicht gestatten.

Im Interesse aller Schülerinnen und Schüler und der gesamten Schulgemeinschaft, appelliere ich eindringlich an Sie, diese notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Fortbetrieb der Schule zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Weigand, Landrätin