Bengener Mutter empört über Verhalten der Busfahrerin

12-jährige Ronja wird an Bushaltestelle stehen gelassen

12-jährige Ronja wird an Bushaltestelle stehen gelassen

Grafschaft-Bengen. Wie jeden Morgen wartete Ronja (12) mit ihrem Bruder Marco (14) an der Haltestelle in Bengen auf ihren Bus zur Philipp Freiherr von Boeselager Realschule in Ahrweiler. Vor mehreren Wochen hatte Ronja ihre Fahrkarte für November verloren, was sie der Busfahrerin auch mitgeteilt hatte. Die letzten Male zeigte die 12-jährige daher die Fahrkarte vom Vormonat vor. Heute jedoch wollte die Busfahrerin das Kind nicht mehr mitnehmen, da diese das Mädchen wohl schon mehrfach nach der neuen Karte gefragt hatte. Ihr Bruder und weitere Kinder im Bus konnten bestätigen, dass Ronja eine gültige Fahrkarte hat. Das Mädchen wurde dennoch an der Bushaltestelle in der Kirchstraße stehen gelassen. Ronjas Mutter Michaela Schopp erfuhr erst heute von ihrer Tochter vom Verlust der Fahrkarte. In ihren Augen war es unverantwortlich von der Busfahrerin, das Mädchen einfach im Dunkeln zurück zu lassen. Die alleinerziehende Mutter wandte sich an "Blick aktuell", da sie befürchtet auch anderen Kindern könnte etwas Ähnliches passieren. „Es ist zum Glück außer dem Umstand und Ärger nichts passiert. Ich hatte Glück, dass die Frau meines Vermieters meine Tochter pünktlich zur Schule fahren konnte“, berichtete die besorgte Mutter. Michaela Schopp räumte ein, dass ihre Tochter eine gewisse Mitschuld daran gehabt hat, findet es jedoch ein zu hohes Risiko einem Schulkind die Fahrt zu verweigern. Die Linie 848 wird von den Ahrweiler Verkehrsbetrieben unterhalten, die ihrerseits zu den Stadtwerken Bonn gehören. In einer ersten Stellungnahme der Stadtwerke Bonn heißt es hierzu: „Am 11. November kam die Schülerin erneut mit der „ungültigen“ Oktoberfahrkarte in den Bus. Die eingesetzte Fahrerin hat daraufhin - gem. den Tarifbestimmungen - diese abgelaufene Fahrkarte eingezogen und die Schülerin aufgefordert; sich eine neue und/oder Ersatzfahrkarte zu beschaffen. Auch hier wurde der Schülerin eine gewisse „Organisationszeit“ zur Beschaffung eingeräumt. Heute kam die Schülerin wieder ohne gültige Fahrkarte zum Schulbus. Sie wurde von der Fahrerin aufgefordert, den Fahrpreis „bar“ zu entrichten und sich umgehend eine Ersatzfahrkarte zu besorgen. Die Aufforderung der Barzahlung sowie die Beschaffung einer Ersatzfahrkarte wurden von der Schülerin abgelehnt bzw. verweigert. Die Fahrerin hat daraufhin die Schülerin von der Beförderung ausgeschlossen. Grundsätzlich entscheidet das Fahrpersonal unter Abwägung des jeweiligen Einzelfalls/Umstände (auch in Abhängigkeit des Alters) kulant zu Gunsten des Kunden. Da es sich hierbei jedoch um eine Wiederholung und bewusste Missachtung der Tarifbestimmungen sowie einer „Zahlungsverweigerung“ handelt, wurde die Schülerin von der Beförderung zur Schule ausgeschlossen.“

Für Blick aktuell stellt sich allerdings dennoch die Frage, ob die „Zahlungsverweigerung“ tatsächlich rechtfertigt, ein Kind einfach unbeaufsichtigt im Dunkeln alleine in der heutigen Zeit an einer Bushaltestelle zurück zu lassen? Anscheinend ist es nicht der erste Vorfall dieser Art. Michaela Schopps älterer Sohn Marco wurde, nach eigener Aussage, im vergangen Jahr aus gleichem Grund nicht vom Bus mitgenommen und musste den Heimweg von Ahrweiler nach Bengen zu Fuß antreten. Die Mutter der beiden möchte nun prüfen, ob sie zivilrechtlich gegen die Ahrweiler Verkehrsbetriebe vorgehen kann.