Anzeige
Banner DeLu  Andernach Desktop
Allgemeine Berichte | 31.05.2022

Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn informiert

Aktueller Stand zum Thema „Lebenshilfe“

Rhein-Lahn-Kreis. Wie bereits bekannt, wird die insolvente Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH am kommenden Mittwoch ihren Betrieb einstellen. Um die Klienten so schnell wie möglich weiter zu betreuen, hat die Kreisverwaltung trotz der Kürze der Zeit Gespräche mit der Stiftung Scheuern und der Lebenshilfe Diez-Limburg geführt und Einzelfälle mit besonderer Dringlichkeit bereits geklärt. So schnell wie möglich sollen Lösungen mit den Mitarbeitern der Lebenshilfe gefunden werden, um die Betreuung der Klienten sicherzustellen. Die Eltern können hier zwischen der Stiftung Scheuern und der Lebenshilfe Diez/ Limburg frei wählen. Zurzeit werden alle Eltern durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung telefonisch informiert.

Anzeige
Banner Altes Brauhaus Desktop

Die Übernahme der Integrations-Helfer durch den jeweiligen neuen Träger erfordert die Beachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben wie die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses.

Die Kita der Lebenshilfe soll in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau überführt werden und ist auch weiterhin von der Schließung der Rhein-Lahn gGmbH nicht betroffen. Hier wird der Prozess der Übernahme der Trägerschaft durch die Gremien der Verbandsgemeinde gemeinsam mit den Kreisgremien weiter vorangebracht.

Anzeige
Banner Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG

Während des Insolvenzverfahrens wurden die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalter nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird. Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise vorliegen. Da die Lebenshilfe gGmbH die geforderten Nachweise zur Erklärung der Unstimmigkeiten nicht erbringen konnte, wurden die Zahlungen aus der Insolvenzmasse zurückgefordert.

Bei den Zahlungen der Kreisverwaltung an die gGmbH handelt es sich nicht um Zuschüsse.

Es geht um Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen.

Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. In Einzelfällen konnten wegen fehlenden Nachweisen Zahlungen nicht erfolgen. Hierbei handelte es sich um 27 000 Euro von geforderten 130 000 Euro. 103 000 Euro wurden vom Rhein-Lahn-Kreis erbracht.

Die Kreisverwaltung ist an die Leistungsvereinbarung gebunden. Hätte der Betrieb weiterhin Leistungen erbracht, wären diese selbstverständlich auch ausgezahlt worden.

Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Anzeige
Neueste Artikel-Kommentare

Ahrtalbahn: Feierliche Eröffnung am 12. Dezember

  • H. Schüller: Danke, dass Sie meine Kommentare lesen. Ihre Antwort belegt allerdings, dass Sie über die Petition und das darin zitierte Gerichtsurteil urteilen, obwohl Sie es nicht einmal gelesen haben. Wer ein fehlerhaftes...
  • Horst Krebs: Am meisten sind die Menschen von der Oberleitung betroffen, die im 30m Bereich der Oberleitung wohnen. Die magnetischen Wechselfelder machen krank, es gibt eine Menge Studien darüber, vor allem in der Schweiz.
  • Boomerang : Das ganze Gezeter hier erinnert schwer an die Helikoptermütter die durch die Wohnung rennen und alles abpolstern un Steckdosen zukleben. Wir haben als Kinder auch Verbote missachtet,aber wir haben beigebracht...
  • Horst Krebs: Die Freude über die elektrifizierte Ahrtalbahn ist sicherlich verständlich. Worüber man nicht spricht sind die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Wechselwechsel. Es muss sichergestellt...
  • Klaus Brettner: ein Link wäre nicht schlecht
  • Joachim Steig : Ein schönes PM-Statement der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat. Für eine wirksame und bürgernahe Arbeit von Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin ist aber weniger das Auswahlverfahren als die Qualifikation des Kandidaten oder der Kandidatin entscheidend.
PR-Anzeige Hr. Bönder
Tag der offenen Tür
Anzeige Shopping-Genuss-Abend
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Kreishandwerkerschaft
med. Fußpflege
Anzeigenauftrag #PR111825-2025-0047#
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
PR-Anzeige Hr. Bönder
Tag der offenen Tür
Anzeige Shopping-Genuss-Abend
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Kreishandwerkerschaft
med. Fußpflege
Anzeigenauftrag #PR111825-2025-0047#
Empfohlene Artikel
Anzeige
Banner DeLu  Andernach Desktop2
Weitere Artikel

Bisheriger Amtsinhaber setzte sich gegen Gerd Harner durch

VG Weißenthurm: Thomas Przybylla bleibt Bürgermeister

VG Weißenthurm. Die VG Weißenthurm hat gewählt: Thomas Przybylla (parteilos) bleibt Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Der bisherige Amtsinhaber setzte sich mit 69,5 Prozent der Stimmen gegen Gerd Harner (FWG, 30,5 Prozent) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,1 Prozent. BA

Weiterlesen

Diez/Limburg. Auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt besteht Gefahr durch ein Plastikteil auf dem linken Fahrstreifen. Dies meldet der ADAC. Die Gefahrenstelle liegt zwischen Diez und Limburg-Nord. BA

Weiterlesen

Anzeige
Banner Altes Brauhaus Desktop2
Anzeige
Banner EPG Guardians Desktop
Stellenanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Shopping-Genuss-Abend in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 20.11.25
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Dauerauftrag
Kreishandwerkerschaft
Rund ums Haus
Kreishandwerkerschaft
Daueranzeige
Pelllets
Sponsoring Genuss Shopping Bad Neuenahr-Ahrweiler
Seniorenmesse in Plaidt
Generalappell
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Daueranzeige "Rund ums Haus"
Ganze Seite Andernach
Stellenanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Shopping-Genuss-Abend in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 20.11.25
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Dauerauftrag
Kreishandwerkerschaft
Rund ums Haus