Adventsgespräch der IHK Koblenz in Andernach

Bei der Sonntagsöffnung istder Handlungs-Spielraum begrenzt

Bei der Sonntagsöffnung ist
der Handlungs-Spielraum begrenzt

Mit Plakaten „Einmal Sonntagshopping im Dezember – wäre das nicht schön?“ bringen hier Andernacher Einzelhändlerinnen und -händler und IHK-Vertreterinnen ihren Wunsch nach einem verkaufsoffenen Adventssonntag zum Ausdruck. Fotos: MKA

Bei der Sonntagsöffnung ist
der Handlungs-Spielraum begrenzt

Die IHK-Handelsreferentin Tanja Gille (r.) beleuchtete die Problematik der verkaufsoffenen Sonntage. Links im Bild: Kristina Kutting, IHK-Regionalberaterin MYK.

Andernach. Volles Haus im Modegeschäft „Mi-Parti“ von Mehtap Turan, der Vorsitzenden der Aktionsgemeinschaft Andernach Attraktiv. Die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) hatte dort in der Woche vor Weihnachten zu einem Adventsgespräch eingeladen. In diesem informierten IHK-Vertreterinnen über die aktuelle Entwicklung beim Thema „Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel“ und tauschten sich mit den anwesenden Einzelkaufleuten über die geforderten Schritte aus. Auch Oberbürgermeister Achim Hütten, der Landtagsabgeordnete Marc Ruland, der Geschäftsführer von Andernach.net Christian Heller und die Stadtverwaltungsdirektorin Barbara Vogt nahmen an dem Gespräch teil.

Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage ist nicht das Problem

Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz lässt jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage je Kommune zu. Für die sonntägliche Geschäftsöffnung muss es einen unzweifelhaften Anlass, wie zum Beispiel einen Jahrmarkt, geben. In jüngster Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang zu juristischen Klagen der Gewerkschaft Verdi und gerichtlich zu kurzfristigen einstweiligen Anordnungen. Auch die Öffnung der Geschäfte anlässlich der „Auto-und Freizeitschau“ sowie im Rahmen des Stadtfestes „Andernach schmeckt“ wurde nachträglich als rechtswidrig erklärt. Die städtische Freigabe aus Anlass des „Michelsmarkt“ hingegen wurde als rechtmäßig beurteilt.

„Wir möchten Sie im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstützen und diese für sie verbessern“, versprach Kristina Kutting, IHK-Regionalberaterin MYK. Sie nannte die Forderungen, die die Vollversammlung der IHK-Koblenz bereits im Jahr 2017 in ihrer Resolution zum Ausdruck gebracht hatte. So sollen die bestehenden Landesgesetze wieder in ein einheitliches Bundesgesetz zurückgeführt werden und mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune möglichst bürokratiearm und rechtssicher umgesetzt werden können. Ein verkaufsoffener Sonntag sollte dabei auch im Adventsmonat Dezember liegen dürfen und der Anlassbezug zur Öffnung an einem Sonntag entfallen. Eine Bevorzugung einzelner Standorte oder Vertriebsformen verletze darüber hinaus den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit. Die IHK-Handelsreferentin Tanja Gille informierte über eine im Herbst unter 300 Händlern durchgeführte Blitzumfrage der IHK: „Dabei ist ganz klar herausgekommen, dass die meisten Händler nicht mehr als vier verkaufsoffene Sonntage fordern. Es geht ihnen um die Rechtssicherheit und einen Abbau des bürokratischen Aufwands.“

Veränderungen im

Freizeit- und Einkaufsverhalten

Für die betroffenen Händler und Gewerbetreibenden wären gerade kurzfristige Absagen sowie die damit verbundene Planungsunsicherheit mit nicht unerheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Tanja Gille stellte fest, das Thema sei auch gesellschaftlich relevant. So habe sich das Freizeit- und Einkaufsverhalten geändert. Dem müsse Rechnung getragen werden, indem die Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem Handel und Onlinehandel angeglichen werden. Zudem würden Experten empfehlen, den verkaufsoffenen Sonntag als notwendiges Marketinginstrument zur Stadt- und Standortprofilierung im Innenstadtkonzept einzusetzen.

Der sich anschließende Austausch zwischen den Vertreterinnen der IHK und den Einzelhändlern bestätigte die Erkenntnisse der Blitzumfrage: Auch die Andernacher Kaufleute wünschen sich vordergründig eine transparente, gleichberechtigte und bundesweit geltende Regelung mit weniger Bürokratie. Oberbürgermeister Achim Hütten und MdL Marc Ruland bewerteten die derzeitige Situation als unbefriedigend und nicht einfach, da das Ladenöffnungsgesetz auf der verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsgarantie beruhe. Hier gebe es daher nur einen begrenzten Handlungsspielraum. Gespräche mit Verdi und Vertretern der Landesregierung könnten möglicherweise eher zur Klärung der Problematik beitragen.