Mainacht unter veränderten Vorzeichen

Corona-Krise wirkt sich auf die Brauchtumspflege aus

Meckenheim. Zum zweiten Mal in Folge muss die Mainacht im traditionellen Sinne ausfallen. Grund dafür ist die Ausbreitung des Coronavirus. „Die aktuelle Situation mit einer immer noch steigenden Zahl an Infizierten lässt uns leider keine andere Möglichkeit“, bedauert Bürgermeister Holger Jung die Einschränkungen.

Üblicherweise sind in den Stunden vom 30. April auf den 1. Mai die Junggesellen unterwegs, um ihrer Liebsten ihre Zuneigung zu bekunden. Nach rheinischem Brauch stellen sie der Herzdame einen Maibaum mit bunten Bändchen an die Hauswand oder hängen gemeinschaftlich große Maiherzen auf. Doch die Entwicklung der Pandemie verbietet Aktivitäten und Kontakte im üblichen Rahmen.

Daher werde auch in diesem Jahr der Verkauf von jungen Maibäumen aus dem Staatswald durch das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft nicht wie gewohnt an den bekannten Verkaufsstellen stattfinden, informiert die Forstverwaltung. „Der Ausfall des Maibaumverkaufs bedeutet jedoch nicht, dass es erlaubt ist, nun auf eigene Faust in den Wäldern, ohne die Zustimmung des Waldbesitzers, Maibäume zu schlagen“, heißt es in der Mitteilung. Wer sich darüber hinweg- und seine Säge illegal ansetzt, begeht Sachbeschädigung sowie Diebstahl und schädigt darüber hinaus die Natur. „Förster und Waldbesitzer werden verstärkt Kontrollfahrten durchführen,“ erklärt das Regionalforstamt und schlägt alternativ einen Waldspaziergang vor, um die sprießende Natur zu genießen.

„Wir müssen uns alle zurücknehmen und die Kontaktbeschränkungen einhalten, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht“, bittet Holger Jung die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die aktuell geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung zu halten. Es steht also eine Mainacht mit veränderten Vorzeichen bevor, eine Nacht, in der sich die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsaußendienstes im Einsatz befinden werden, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Die gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weitere Informationen rund um Corona sind über die städtische Homepage www.meckenheim.de auf der Extraseite „Coronavirus in Meckenheim“ zu finden.

Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim