Mitgliederversammlung des Bürgervereins Ariendorf e.V.

Datenschutzverordnung wurde vorgestellt

19.12.2018 - 15:16

Ariendorf. Auf der Mitgliederversammlung des Bürgervereins Ariendorf e.V. (BVA) wurde nach der Eröffnung und Vorstellung der Tagesordnungspunkte der verstorbenen Mitglieder gedacht. Im Anschluss daran stimmten die Anwesenden positiv über neue Aufnahmeanträge ab, sodass der Bürgerverein nun wieder über 170 Mitglieder zählt.

Dem Rückblick des Vorsitzenden Heinz Günter Heck auf die verschiedenen Ereignisse, Aktivitäten und Veranstaltungen folgten die Kassenberichte des Bürgervereins und des Heimathauses mit anschließender Aussprache. In der Rückschau wurden zum Beispiel das Dorffest, der Umzug zu St. Martin und die Kranzniederlegung am Volkstrauertag besprochen. Im Ausblick auf das nächste Jahr wurde ein Ausflug mit den Kindern vorgeschlagen. Auch die Planungen zu 1000 Jahren Bad Hönningen wurden vorgestellt.

Wolfgang Hoppe stellte die Datenschutzverordnung (DSV) für den Bürgerverein vor. Es werden folgende Daten von den Mitgliedern gesammelt: Vorname, Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum, Bankverbindung und Fotos von Mitgliedern des BVA und deren minderjährigen Kindern. Wer der DSV des BVA nicht zustimmt, wird automatisch aus dem BVA entlassen. Eine schriftliche Erklärung des Mitgliedes ist auf jeden Fall erforderlich. Verantwortliche Sammler und Bearbeiter der Daten sind der Erste Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassenwart und der Geschäftsführer. Die Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn alle Daten als passwortgeschützte Dateien vorliegen, und werden nur an alle Vorstandsmitglieder des BVA weitergeleitet. Die Weitergabe der Adressen und Telefonnummern kann auch als gedruckte Liste, zum Beispiel als Geldsammelliste für die Kassierer/innen, erfolgen. Die Weitergabe von Fotos an die Presse im Rahmen der Berichterstattung oder Ankündigungen von Veranstaltungen des BVA ist erlaubt. Eine Verpflichtungserklärung regelt die Weitergabe der Daten an Dritte.

Die DSV wurde durch die Mitgliederversammlung genehmigt und tritt als Anhang der Satzung sofort in Kraft. Unter Punkt Verschiedenes wurden noch aktuelle Themen diskutiert.

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