Allgemeine Berichte | 16.01.2019

Rhein-Sieg-Kreis nimmt Bewerbungen entgegen

Ehrenamtliche(r) Richter(in) beim Oberverwaltungsgericht

Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das Amt der ehrenamtlichen Richterin oder des ehrenamtlichen Richters am Oberverwaltungsgericht Münster zu bewerben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzungen für das Amt sind Lebenserfahrung, allgemeines Urteilsvermögen und eine verantwortungsbewusste Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Die Amtszeit beginnt am 1. Februar 2020 und dauert fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung sowie Fahrtkostenerstattung. Ausgenommen von der Bewerbung sind Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Soldaten und Rechtsanwälte.

Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit interessiert und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich formlos unter Angabe seines Namens, Geburtsdatums sowie -ortes, seiner Anschrift, Telefonnummer und seiner genauen Berufsbezeichnung oder per E-Mail an: kreistagsbuero@rhein-sieg-kreis.de bewerben. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Die Bewerbung ist bis zum 22. Februar an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, 05 - Kreistagsbüro, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, zu richten. Weitere Informationen gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreistagsbüros des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 29 64, 13 29 65 oder 13 30 07. Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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