Erbrecht und Besonderheiten bei gesetzlichen Betreuungen

Erben und Vererben

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zur Veranstaltung „Erbrecht – Der Betreute als Erbe/Erblasser“ lädt der Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) am Dienstag, 26. November, von 18 bis 20 Uhr in die Familienbildungsstätte, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ein. Unter der Leitung von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM wird Rechtsanwalt David Schnöger allgemeine und wichtige Fragen zum Thema Erbrecht beantworten: Wie geht die gesetzliche Erbfolge? Wie erstelle ich ein Testament?

Wie errechnet sich der Pflichtteilsanspruch und wie kann man ihn durchsetzen? In welchen Fällen empfiehlt sich eine Ausschlagung der Erbschaft und welche Fristen gibt es hierfür? Zum Thema Betreuung: Was ist zu tun, wenn ein Betreuter erbt? Welche vertraglichen Verpflichtungen gehen auf den oder die Erben über? Was muss für einen Betreuten getan werden, um ihn gegenüber Dritten als Erbe zu legitimieren?

Dabei werden die Referenten weitere zentrale erbrechtliche Themen ansprechen und im Anschluss auch Fragen aus dem Publikum beantworten. Anmeldungen und weitere Informationen: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.; Tel. (0 26 41)20 12 78; www.skfm-ahrweiler.de