LAG Rhein-Eifel fördert Kleinstprojekte über Regionalbudget

Für ein gutes Leben in Dorf und Stadt

Projektförderung soll Region voranbringen - Anträge können gestellt werden

01.06.2023 - 11:46

Mayen. Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Folgende Handlungsfelder werden gefördert: „Wohnen und Leben“, „Tourismus und Wirtschaft“ und „Natur und Landschaft“.


Wichtige Eckdaten


Einige wichtige Eckdaten zum Projektaufruf sind zu beachten. Das Fördermittel-Budget beträgt 41.723,12 Euro (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung). Der Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen (Ausschlussfrist) ist der 30. Juni. Voraussichtlich Anfang Juli findet dann die Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium statt.

Die Frist für den Projektabschluss und die Abrechnung ist am 30. September. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist eignen sich vor allem zügig umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) zur Einreichung.

Der Aufruf beinhaltet Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Anträge müssen bei der Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel (c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau) eingereicht werden.


Förderfähige Ausgaben


Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen); die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern; die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“); die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen; die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen; der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsieglung brachgefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien; die Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene; die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung; kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen); Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte); und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung) können gefördert werden.


Voraussetzungen für Förderung


Es gelten jedoch einige Voraussetzungen, die für die Förderung zu erfüllen sind. Zum Einen darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. Der Zuschuss muss mindestens 2.000 Euro betragen und die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal 20.000 Euro betragen.

Die Umsatzsteuer sowie gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig. Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert und alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorhanden sein.

Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.


Fördersätze


Für private Zuwendungsempfänger gilt ein Basisförderungssatz von 35 Prozent und ein Premiumfördersatz von 45 Prozent. Für gemeinnützige Zuwendungsempfänger liegt die Basisförderung bei 50 und die Premiumförderung bei 75 Prozent. Für öffentliche Zuwendungsempfänger liegt die Basisförderung bei 65 und die Premiumförderung bei 75 Prozent.


Ablauf des Auswahlverfahrens


Wer an einer Förderung interessiert ist, muss handeln. Zunächst muss die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement erfolgen. Daraufhin die Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 30. Juni).

Dann wird die Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement geprüft. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium folgen.

Das Gremium bildet eine Rangfolge der eingereichten Projekte und die Auswahl erfolgt gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets. Schließlich wird ein Vertrag zur Unterstützung zwischen LAG und dem Projektträger mit der LAG Rhein-Eifel geschlossen. Dann kann die Umsetzung des Projektes beginnen und die Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) können bis spätestens zum 30. September bei der LAG eingereicht werden. Es gilt zu beachten, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können. Desweiteren muss die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) unbedingt gesichert sein und alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorliegen.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Mayen

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