Reaktion von privatem Investor auf Schreiben von AW-Landrätin Cornelia Weigand

Gymnasium Nonnenwerth: Soliman bezieht Stellung zu offenem Brief

Gymnasium Nonnenwerth: Soliman bezieht Stellung zu offenem Brief

Foto: privat

Rolandswerth. Der private Investor des Franziskus Gymnasium Nonnenwerth Peter Soliman hat eine Stellungnahme zum offenen Brief der Landrätin des Kreises Ahrweiler Cornelia Weigand abgegeben. In dem schreiben heißt es:

„Sehr geehrte Frau Landrätin Weigand,mit lnteresse habe ich lhren Offenen Brief gelesen. lhre Vorwürfe überraschen mich. lch kann mir nicht vorwerfen, etwas unversucht gelassen zu haben, einen realistischen Weg für das Weiterbestehen der Schule einzuschlagen. lch möchte in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, dass ich mich bereits am 2. Dezember 2021 und am 24. Januar 2022 im Zusammenhang mit der Gratulation zu lhrer Wahl mit lhnen in Verbindung gesetzt und Sie um ein persönliches Gespräch gebeten habe, um gemeinsam eine mögliche Lösung zu erörtern. Beide Angebote blieben leider unbeantwortet. Schade, dass jetzt die erste Kommunikation lhrerseits in Form eines Offenen Briefs erfolgt.

lhr Haus und alle, die mit der Schule zu tun haben, wissen, auf welchem erfolgreichen Weg das Franziskus Gymnasium Nonnenwerth war, bevor die Brandschutzprobleme auftraten. Wir haben die Corona-Herausforderungen hervorragend gemeistert, keine Unterrichtsstunde fiel dank des außerordentlichen Einsatzes von Schulleitung und Lehrerschaft sowie der von mir genötigten lnvestitionen u.a. in die lnternetverbindung und dem virtuellen Unterrichtsangebot aus, die Zahl der Schülerinnen und Schüler stieg im Laufe des Frühjahrs 2021 von 565 auf 620. Erstmals sollte im Schuljahr 2021/2022 die fünfte Klasse vierzügig sein, was ja auch Ursache für die Brandschutzprüfung war.

lhr Haus hat dann noch unter anderer Leitung am 4. Juni 2021 schriftlich die Nutzung des Gebäudes als Schule aufgrund der Gefahr für Leib und Leben angeordnet. ln der Verfügung vom 04.06.2021 heißt es wörtlich: „Aufgrund der brandschutztechnischen Mängel und der konkreten Gefahr für Leib und Leben darf die Nutzung des Schulgebäudes (Klostergebäude) bis zur Beseitigung der Mängel nicht aufgenommen werden.“ Das Thema Brandschutz ist keine Farce, sondern, wie auch lhr Haus die Einschätzung traf, eine erhebliche Gefahr, sollte es zu einem Brand in dem Klostergebäude kommen. lch selber würde mir nie verzeihen, wenn Kinder oder Lehrer dort zu Schaden gekommen wären - diese Verantwortung kann und werde ich nicht tragen. Diese Meinung teilte die Kreisverwaltung bei der Schließung der Schule, aus meiner Sicht verständlicherweise, ebenfalls.

Nach der von lhrem Haus angeordneten Schulschließung und der späteren temporären Duldung des Gymnasiums bis zum 24.07.2022 seitens der Kreisverwaltung haben wir alles unternommen, um die Schule zu retten. Wir haben umgehend lnterimsmaßnahmen und Konzepte erörtert und eingeführt, verbunden mit Kosten in Höhe von ca. 300.000 Euro. Wir haben Alternativ-Standorte gesucht und der ADD angeboten; alle drei Optionen sind von der ADD abgelehnt worden, da sie in NRW liegen. Wir haben Alternativen und mögliche neue Träger erörtert, welche jedoch an mangelnder Unterstützung der Behörden wie auch dem Widerstand seitens der Elternschaft scheiterten. Wir haben über Monate das Klostergebäude der Stadt, dem Kreis, dem Land sowie weiteren potenziellen Trägern angeboten und auch besonders noch der verheerenden Flutkatastrophe vorgeschlagen, das Gebäude über das Franziskus Gymnasium hinaus noch einer weiteren Schule zur Verfügung zu stellen - mietfrei für fünf Jahre! Diese Angebote sind in lhrem Haus bekannt, aufgelistet finden Sie diese im Anhang dieses Schreibens. Leider erhielten wir die lnformation, dass die Politik das Franziskus Gymnasium Nonnenwerth für „nicht systemrelevant“ hält.

Auch eine von lhnen angesprochene Verlängerung der Duldung ist nur dann eine denkbare Option, wenn die Schule auch über die Verlängerung hinaus eine langfristige Perspektive hat. Wenn sich ein geeigneter Träger findet, der langfristig den operativen Betrieb der Schule leiten kann, der über die finanziellen Mittel verfügt, die Brandschutzprobleme zu lösen und der vor allem in der Lage ist, darüber hinaus die Verluste der Schule zu tragen. lch habe im November 2021 angekündigt, die Trägerschoft nicht weiterzuführen. Es wäre also nur einem neuen und geeigneten Träger möglich, eine Duldungsverlängerung mit entsprechender Konzeption zu erwirken. Aktuell fehlt hierfür ein Träger. Nicht unerwähnt bleiben soll dabei, dass jedes weitere Jahr des Schulbetriebs für den entsprechenden Träger zwangsläufig mit einem vom Träger zu tragenden Verlust in Höhe von über 1 Mio. Euro einhergehen würde - diesen jährlichen Verlust trage ich noch für dieses laufende Schuljahr.

Bezüglich des Brandschutzsachverständigen habe ich mehrfach betont, dass einer Begehung nichts im Wege steht, sofern ein ausreichender Kapitalnachweis seitens der Elternschaft oder des sonstigen lnteressenten erbracht wird. Ein gängiges Verfahren und Vorgehen, welches die erforderliche Sicherheit gibt, dass ein Fortbestand der Schule sowie die Bewältigung der Brandschutzprobleme finanziell abgesichert sind. Deren Beseitigung kostet nach zwei gutachterlichen Stellungnahmen zwischen l0 und 13,8 Millionen Euro, alleine in dem für Schulzwecke genutzten Teil des Gebäudes.

Mehrfach habe ich auch schriftlich hierzu kommuniziert, dass eine weitere Kostenschätzung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für mich ein gangbarer Weg ist, auch, wenn sich die Schätzungen der Gutachter beider Seiten unterscheiden. Weder eine valide Kostenschätzung noch ein Kapitalnachweis wurden in geeigneter Höhe vonseiten der Elternschaft erbracht. Der uns zur Verfügung gestellte Kapitalnachweis betrug aufgerundet 430.000 Euro. Bedauerlicherweise wissen wir beide, dass diese Summe nicht zu einem langfristigen Fortbestand der Schule führen kann. Alleine die operativ anfallenden Kosten pro Jahr belaufen sich auf weit über das Doppelte.

Trotz der schwierigen Situation bin ich weiter zu Gesprächen bereit. lch würde mich selbstverständlich nach wie vor freuen, mit lhnen in den Austausch zu treten und stehe für ein Gespräch zu jeder Zeit, auch am Abend oder am Wochenende, zur Verfügung. Meine private Rufnummer können Sie den beiden Schreiben an Sie aus der Vergangenheit gerne entnehmen. Mein Angebot aus Juli 2021 an die öffentliche Hand besteht uneingeschränkt fort.

Mit freundlichen Grüßen Peter Soliman

Quelle: Nonnenwerth Hintergrundinformationen