Haus & Grund Rheinland-Pfalz kritisiert Vorgehen der Bundesregierung bezüglich GEG

Klimaschutz braucht Plan statt Aktionismus

Region. Mit immer mehr Zwang und Verbotspolitik werden die Bürger von der Politik überfordert und beim Klimaschutz nicht „mitgenommen“. Eine sachliche Auseinandersetzung mit der individuellen Situation von Hauseigentümern und Mietern ist wegen der vermurksten politischen Kommunikation zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) nahezu unmöglich. Durch die so erzeugte Panikstimmung wird das Gegenteil erreicht, weil immer mehr Eigentümer „noch schnell“ eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollen. Stattdessen fordert der rheinland-pfälzische Landesverband Haus & Grund von der Bundesregierung weniger Aktionismus und dafür mehr Plan und Planbarkeit. Notwendig ist laut Verbandsdirektor Ralf Schönfeld zunächst ein individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, der allen Eigentümern kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Außerdem braucht es realistische Zeitpläne für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

Offenbar hat auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zumindest in puncto Bestandsbauten eingesehen, dass mit einem Festhalten der Umsetzung des GEG zum 1. Januar 2024 Druck aufgebaut wird, der für Verzweiflung und Ratlosigkeit bei vielen Immobilieneigentümern gerade auch im ländlichen Raum sorgt. Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund, fasst die Kritikpunkte wie folgt zusammen: „Es fehlen Energieberater, die zeitnah objektiv beraten können. Es fehlen Handwerker, die zeitnahe Sanierungsmaßnahmen umsetzen können. Es fehlen Materialien und Produkte für eine zeitnahe Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Und vor allem fehlen nach wie vor zuverlässige Informationen, wer, in welchem Umfang, finanzielle Förderung bekommt.“

Statt einer in der Praxis vollkommen unrealistischen Zielvorgabe, sollte die Bundesregierung bei den ursprünglichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bleiben. Darin steht unter anderem im Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“, dass jede neu eingebaute Heizung erst ab 1. Januar 2025 auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Außerdem soll auf „passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen gesetzt werden. Ferner sollen Förderprogramme den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden. Angestrebt wird eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen, die für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos gemacht werden sollen.

„Ein zum 1. Januar 2024 durchgedrücktes Zwangsgesetz für 83 Millionen Deutsche wird bei rund 8 Milliarden Menschen weltweit die globalen Klimafolgen nicht verhindern“, sagt Landesvorsitzender Christoph Schöll. „Statt in typisch deutscher Manier mit gutem Beispiel voranzuschreiten, wäre es daher besser, neue gesetzliche Vorgaben frühestens zum 1. Januar 2025 zu planen, um so für alle Beteiligten einen realistischen Vorlauf zu bieten.“ Allein wegen der Wartezeiten für eine qualifizierte Energieberatung, die Voraussetzung für den Sanierungsfahrplan ist, muss nach Meinung von Haus & Grund der Start des Gesetzes unbedingt verschoben werden.

Verbandsdirektor Schönfeld ergänzt: „Besonders die schon im Koalitionsvertrag erwähnte systematische Nutzung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) muss immer am Anfang eines Sanierungsprozesses für Gebäude stehen. Der iSFP kann für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern genutzt werden.“ Sinn des Fahrplans ist es, nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimale Lösungen auszuarbeiten, sodass unter dem Strich eine klare Kostenersparnis für Verbraucher angestrebt wird. So sollen von vornherein mögliche künftige Zusatzkosten vermieden werden, die durch eine falsche Reihenfolge oder Herangehensweise entstehen können.

Haus & Grund fordert deshalb, dass zunächst eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen angestrebt wird. Besser wäre, allen Eigentümern bis 2025 einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für ihr Gebäude zur Verfügung zu stellen und frühestens dann strengere Vorgaben für Heizungen zu machen. Nur wenn Eigentümer wissen, wann sie welche Klimaschutzmaßnahmen durchführen sollten, damit ihr Gebäude klimaneutral wird, sind Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Einklang zu bringen. Eine Beschränkung des kostenlosen Angebots von individuellen Sanierungsfahrplänen auf Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, greift zu kurz und ignoriert die soziale und finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümer.

Weitere Infos auf www.hausundgrund-rheinahr.de

Pressemitteilung

Haus & Grund Rhein-Ahr