Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung kommt ab 1. Oktober

Marktplatz, Alleenring undParkplätze am Rhein einbezogen

Lahnstein. Ab dem 1. Oktober wird in Niederlahnstein zusätzlich zu den schon bisher bewirtschafteten Stellplätzen auch der Marktplatz bewirtschaftet. In Oberlahnstein werden gleichzeitig der gesamte Alleenring – das heißt Westallee auf beiden Straßenseiten, Südallee, Ostallee und Nordallee – sowie die Parkplätze am Rheinufer an der „Rheinkrone“, am Kihrstor und am Martinschloss neu in die Bewirtschaftung einbezogen.

Wie in vielen anderen Kommunen ist in Lahnstein die Nachfrage nach Parkplätzen größer als das Angebot. Deshalb wurde bereits 1996 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel einer Parkraumbewirtschaftung ist eine effiziente Nutzung des vorhandenen Parkraumangebots durch die Einführung einer Gebührenpflicht und einer Höchstparkdauer.

Dadurch wird erreicht, dass die vorhandenen Stellplätze insbesondere den Kunden und Besuchern und durch die Bewohner-Parkausweise auch den Bewohnern der Innenstadt zur Verfügung stehen.

Auch in Lahnstein ist es so, dass sich bei leicht steigender Einwohnerzahl die Zahl der Fahrzeuge in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Diesem Umstand trägt die anstehende Erweiterung ebenfalls Rechnung.

Kürzere Parkdauer

Durch die Parkraumbewirtschaftung wird es ab Oktober mehr freie Parkplätze geben, denn es wird deutlich kürzer geparkt. Daneben soll sie den Anreiz zur Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Fahrrad und zum Zufußgehen erhöhen.

Gebührenpflicht besteht wie bisher montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Orientiert an den örtlichen Bedarfen beträgt die maximale Parkzeit im Bereich des Krankenhauses – entsprechend dem dort bereits bewirtschafteten Teilstück der Ostallee – sowie auf dem Marktplatz vier Stunden, überall sonst zwei Stunden. Mit der sogenannten „Brötchentaste“ ist das Parken für Kurzzeitparker bis maximal 20 Minuten frei.

Lediglich die Parkplätze am Rhein haben eine Sonderstellung: Sie sind als Langzeitparkplätze für Kunden und Pendler gedacht.

Parkausweis für Bewohner

Alle Bewohner mit Hauptwohnsitz innerhalb der Parkraumbewirtschaftung können, sofern sie über keinen privaten Stellplatz verfügen, für ihr Erstfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Für das Bewohnerparken werden drei Parkzonen vorgehalten. Folgende Parkzonen sind eingerichtet: Niederlahnstein ist der Zone A zugeordnet.

Der Innenstadtbereich von Oberlahnstein wird in eine nördliche Parkzone B (von der Nordallee bis Frühmesser- / Kirchstraße) und eine südliche Parkzone C (von Frühmesser-/Kirchstraße bis zur Südallee) aufgeteilt. Die Langzeitparkplätze am Rhein sind nicht in das Bewohnerparken einbezogen. Ein Bewohnerparkausweis gilt immer nur für eine Zone und für ein Jahr.

Anträge für Bewohner-Parkausweise sind im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 49a erhältlich, können aber auch auf der städtischen Internetseite http://www.lahnstein.de abgerufen und ausgefüllt werden.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt: Gültiger Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, eine negative Stellplatzbescheinigung (durch Vermieter oder Eigentümer), wenn das genutzte Kfz auf einen anderen Halter zugelassen ist, eine Nutzungsbescheinigung.

Anträge oder Fragen zum Bewohnerausweis können bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Bahnhofstraße 49a, Zimmer, Tel. (0 26 21) 91 42 06 oder per e-mail bewohnerparken@lahnstein.de gestellt werden.

Für allgemeine Informationen zum Thema Parkraumbewirtschaftung steht der Fachbereichsleiter des Fachbereichs 5, Bürgerdienste, Ordnung und Verkehr, Tel. (0 26 21) 91 42 00, e-mail: ordnung@lahnstein.de zur Verfügung.

Evaluierung nach einem Jahr

Im Rahmen der nach einem Jahr vorgesehenen Evaluierung wird geprüft werden, ob und wo Änderungen erforderlich sind, ob unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssteuerung die Parkraumbewirtschaftung oder das Bewohnerparken räumlich erweitert oder reduziert werden müssen.

Pressemitteilung

Stadt Lahnstein