Allgemeine Berichte | 09.04.2020

Stadtverwaltung bündelt Kräfte in der Corona-Krise

Mitarbeiter des Baubetriebshofes verstärken Ordnungsaußendienst

Meckenheim. Seitdem das Coronavirus grassiert, werden tiefgreifende Maßnahmen umgesetzt, um dessen Ausbreitung effektiv einzudämmen. Auch die Stadt Meckenheim ist von den Auswirkungen betroffen und hatte direkt mit einem Schicht- und daher reduzierten Dienstbetrieb reagiert. Während ein Teil der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet, gehen die anderen Kollegen im Rathaus ihrer Tätigkeit nach. Somit ist die Aufrechthaltung des Dienstbetriebes gewährleistet, jedoch mit einem reduzierten Dienstleistungsangebot.

Der Fachbereich Verkehr und Grünflächen beispielsweise widmet sich derzeit ausschließlich Aufgaben, die der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, der aktuellen Gefahrenabwehr oder der Fortführung laufender Bauprojekte dienen. „Darüber hinausgehende Anliegen können bis auf Weiteres keiner Bearbeitung zugeführt werden“, erklärt der Fachbereichsleiter Marcus Witsch.

Im städtischen Baubetriebshof stellt sich die Situation ähnlich dar. Um in der Corona-Krise den gestiegenen Kontrollaufgaben des Ordnungsaußendienstes nachkommen zu können, beteiligen sich derzeit Mitarbeiter des Baubetriebshofes an den Rundgängen. Somit steht unter anderem für die Pflege städtischer Grünanlagen und Plätze weniger Personal zu Verfügung. Bürgermeister Bert Spilles bittet die Bürger angesichts der gegenwärtigen Lage um Verständnis: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor eine sehr große Aufgabe. Zwangsläufig muss die Stadtverwaltung ihre Kräfte bündeln, um den derzeitigen Herausforderungen, die fraglos gewaltig sind, gerecht werden zu können. Wir sind natürlich auch weiterhin bemüht, unsere Grünanlagen und Plätze zu pflegen. Sollten sich die Arbeiten aber einmal verzögern, so bitte ich die Meckenheimer aus aktuellem Anlass um Nachsicht.“ In den vergangenen Tagen waren entsprechende Fragen der Bürger im Rathaus eingegangen.

Pressemitteilung

Stadt Meckenheim

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Kommentare
10.04.202008:36 Uhr
S. Schmidt

So stellt sich, stellvertretend für alle Maßnahmen die einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten und die im Zusammenhang mit COVID-19 ergriffen werden, die Frage nach der Rechtmäßigkeit, dahingehend, dass ungeschulte Personen in die Verfassungsmäßig garantierten Grundrechte anderer Menschen eingreifen dürfen! Möchtegern Mächtige gibt es in Deutschland zur Genüge und versagende Politiker ebenfalls.

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