Die Staatsanwaltschaft hat den Anfangsverdacht des Betrugesin einem besonders schweren Fall in zwei Fällen bejaht

Nonnenwerth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet

Nonnenwerth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet

Die Insel Nonnenwerth. Foto: Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth

Remagen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und der angekündigten Beendigung des Schulbetriebs des Gymnasiums Nonnenwerth eingeleitet.

Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden zu Beginn des Jahres 2020 von der bisherigen Betreiberin veräußert. Unmittelbar nach der Veräußerung sollen die frühere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler mitgeteilt haben, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt. Entgegen dieser Aussage soll der Vertreter der neuen Betreiberin im Verlauf des Jahres 2021 mitgeteilt haben, es ergäben sich Schwierigkeiten für den Fortbestand der Schule, da das Schulgebäude sehr teure Investitionen in den Brandschutz erfordere, die die Betreiberin nicht tragen könne. Am 10.11.2021 soll diese dann mitgeteilt haben, sie werde den Schulbetrieb wegen der genannten Schwierigkeiten nicht über das Schuljahresende 2021/22 fortführen.

Nach dem Inhalt der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige des Vereins „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ sowie eines Elternteils soll der als Vertreter der für die Erwerber von Grundstück und Schule auftretende Beschuldigte von Anfang an beabsichtigt haben, den Schulbetrieb nicht fortzuführen. Hierüber seien die Veräußerinnen der Insel und der Geschäftsanteile an der Schule angeblich getäuscht worden, die deshalb einen niedrigeren als den ansonsten erreichbaren Kaufpreis vereinbart hätten. Außerdem soll der Beschuldigte Eltern von Schülerinnen und Schülern mit der Zusage der Schulfortführung über den Verein „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. Über die Verwendung der Spendengelder habe der Beschuldigte trotz Aufforderung keine Rechnung gelegt.

Auf der Grundlage der in der Strafanzeige angeführten Angaben hat die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht des Betruges in einem besonders schweren Fall in zwei Fällen bejaht. Zu dessen Aufklärung sind am 23.03.2022 insgesamt 13 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, u.a. Räumlichkeiten der Betreiberin und der Veräußerinnen, durch etwa 40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie vier Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht worden. Die dabei sichergestellten Beweismittel werden nunmehr auszuwerten sein.

Erste Erkenntnisse deuten allerdings darauf hin, dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortführung der Schule gegenüber den Veräußerinnen gegeben hat.

Die Staatsanwaltschaft bittet um Verständnis dafür, dass sie derzeit zu weitergehenden Auskünften aus Rechtsgründen und tatsächlich nicht in der Lage ist.

Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Koblenz