Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und Diakonie AW

Online-Seminar nahmBetreuung in den Blick

Online-Seminar nahm
Betreuung in den Blick

Online waren Hannah Mierbach und Ralph Seeger nah bei den Teilnehmenden. Foto: Betreuungsvereine

Kreis Ahrweiler. Erneut als Online-Seminar haben die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., die Schulung zum Thema Betreuung durchgeführt. Sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten das Angebot. Denn das vermittelte Wissen erleichtert die Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung.

Sozialpädagogin B.A. Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – führten gemeinsam durch die Einführungsveranstaltung. An den folgenden Abenden widmete sich Hannah Mierbach den Themen Vermögenssorge und Gesundheitssorge, während Ralph Seeger die Aufenthaltsbestimmung in den Blick nahm.

„Die Seminarinhalte waren gut strukturiert und wurden verständlich vermittelt“, so eine Stimme, während andere in der Gruppe die gute Atmosphäre lobten und dass auf jede Frage intensiv eingegangen wurde. Ebenso fanden die inhaltlich gut aufbereitete Präsentation und Fallbeispiele aus der Praxis großen Anklang. Für eine Teilnehmerin war es von großem Nutzen, dass die Abende nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt wurden: „Nur durch das Online-Angebot konnte ich an den Seminarabenden teilnehmen und viele Informationen für meine Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin mitnehmen.“

Und immer wieder stellten die beiden Referenten den Wunsch und Willen des Betreuten als wesentlichen Grundsatz des Betreuungsrechts ins Zentrum und erklärten, in welchen Fällen der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte eine „betreuungsgerichtliche Genehmigung“ braucht. Diese ist z.B. im Heim beim Errichten eines Bettgitters notwendig. Denn Bettgitter bieten Schutz, sind aber auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Außerdem wiesen die Referenten auf die Betreuungsrechtsreform hin. Da diese Reform ab dem 1. Januar 2023 zu einigen Veränderungen führen wird, planen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler zu diesem Thema mehrere Veranstaltungen, so auch am 12. Oktober ab 17 Uhr gemeinsam mit der Betreuungsbehörde. Dann wird der ehemalige Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz in der Kreisverwaltung über die „Umsetzung der Reform des Betreuungsrechtes ab 2023“ sprechen.

An die positiven Erfahrungen anknüpfend, soll es auch in Zukunft immer wieder Online-Seminare geben, wobei das für den Herbst geplante Grundlagenseminar Betreuungsrecht als Präsenzveranstaltung in der Grafschaft stattfinden wird.

Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen:

- SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., info@skfm-ahrweiler.de, Telefon: 02641 / 20 12 78

www.skfm-ahrweiler.de

- Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Wolfgang-Müller-Straße 7a, z. Zt. Beratungscontainer, Bergstraße 12 (Parkplatz City-Ost), 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 0 26 41 / 20 70 – 100, info@btv-rar.de, www.betreuungsverein-ahrweiler.de