Stadt Koblenz

Softwareumstellungin der Wohngeldstelle

Koblenz. Zum 1. Januar tritt die nächste Reform im Bereich des Wohngeldgesetzes mit weiteren Leistungsverbesserungen in Kraft. Dabei zielt die Leistungsverbesserung insbesondere darauf ab, dass die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bei den Heizkosten anteilig entlastet werden. Dadurch wird der Kreis der möglichen Wohngeldempfänger größer.

Im Zuge dieser Gesetzesreform wird es zu landesweiten Anpassungen der EDV-Software ab dem 22. Dezember kommen. Aus diesem Grund wird die Wohngeldstelle in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonische Auskünfte können an diesen Tagen nicht erteilt werden.

Die Umstellung der Software wird nach Auskunft des Statistischen Landesamtes voraussichtlich bis zum 7. Januar andauern. Im gesamten Zeitraum ist es den Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle nicht möglich, Auskünfte zu Wohngeldangelegenheiten zu geben. Daher sollte von telefonischen Anfragen im genannten Zeitraum abgesehen werden.

Ab Freitag, 8. Januar können voraussichtlich telefonische Anfragen wieder beantwortet werden. Eine formlose Antragstellung ist jederzeit per E-Mail an wohnungswesen@stadt.koblenz.de möglich. Schriftliche Anträge können per Post jederzeit gestellt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Die Stadt Koblenz bittet um Verständnis für die Schließung und den eingeschränkten Service.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz