Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt

Sommerzeitist Hornissenzeit

Sommerzeit
ist Hornissenzeit

Bienen, Hummeln, einige Wespenarten und Hornissen sowie deren Nester dürfen nicht getötet beziehungsweise entfernt werden. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Region. In diesem Jahr ruft das schöne Wetter schon sehr früh Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen auf den Plan. Nun erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen entfernen zu dürfen. Alle heimischen Arten der Bienen, einige Wespenarten, Hummeln und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wespen und Hornissen benötigen zur Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten Insekten. Im Naturhaushalt nehmen sie daher eine wichtige Rolle ein. Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen, zum Beispiel wenn sich ein Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers befindet, bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Die Ansprechpartnerin ist Jutta Ott. Sie ist unter Tel. (0 26 1) 12 02 20 7 oder per E-Mail: Jutta.ott@sgdnord.rlp.de erreichbar. Die Entfernung von Wespennestern sollte immer von Fachleuten durchgeführt werden. Adressen hierzu können bei der Naturschutzbehörde im Kreishaus bei Frank Buchstäber, Tel. (0 26 02) 12 42 96, E-Mail: frank.buchstaeber@westerwaldkreis.de, sowie Franz Kemper, Tel. (0 26 02) 12 42 73, E-Mail: franz.kemper@westerwaldkreis.de erfragt werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises