Allgemeine Berichte | 24.05.2022

Zehnthaus Kolumne (23)

UNESCO-Welterbetag am 5. Juni 2022

 Copyright: Deutsche UNESCO-Kommission

Odendorf/Essig. Der Tag des Offenen Denkmals der Deutschen Stiftung Denkmalschutz hat einen hohen Bekanntheitsgrad. Er findet jährlich am zweiten Sonntag im September statt.

Weniger im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der UNESCO-Welterbetag, den die Deutsche UNESCO-Kommission 2005 in Deutschland etabliert hat. Fester Termin ist der erste Sonntag im Juni.

1972 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt. Der geläufige Begriff lautet „UNESCO-Welterbekonvention“. Auslöser für diese Initiative war der Bau des ägyptischen Assuan-Staudamms in den 1960er Jahren. Dadurch drohte dem Tempel Abu Simpel die Überflutung. Die UNESCO rief seinerzeit in einer beispiellosen Hilfsaktion zu internationaler Solidarität auf. Spendengelder ermöglichten die Zerlegung des Tempels und den Wiederaufbau an einer höher gelegenen Stelle.

Inzwischen umfasst die Welterbeliste 1.154 Stätten, davon 51 in Deutschland. Es ist wenig überraschend, dass der Kölner Dom dazugehört oder die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in unserer Region. Wenn andere Namen fallen, dann kann man die Stätten schnell aus der Erinnerung hervorholen. Es tauchen aber auch überraschende Namen auf wie z.B. Alte Buchenwälder im Müritz-Nationalpark oder Höhlen und Eiszeitkunst in der Schwäbischen Alb. Im vergangenen Jahr kamen in Deutschland fünf Welterbestätten dazu – darunter der Niedergermanische Limes, der von der Nordsee bis nach Remagen reichte. Auch Fundstellen im Kottenforst und Iversheim zählen dazu.

2022 ist ein Jubiläumsjahr. Mit dem Motto „50 Jahre Welterbekonvention: Erbe erhalten – Zukunft gestalten“ will die Organisation auf die Bedeutung und den Inhalt der Konvention verweisen. An allen Welterbestätten in Deutschland werden Aktionstage stattfinden. Führungen, Vorträge, Mitmachaktionen und Interviews bieten Einblicke in die täglichen Herausforderungen, die die Welterbestätten zu bewältigen haben. Details dazu kann man der lokalen Presse und dem Internet (z.B. unter www.unesco-welterbetag.de) entnehmen.

Bleibt zu erwähnen, dass unter dem Dach der UNESCO seit 2003 auch das immaterielle Kulturerbe unter Schutz steht. Deutschland ist dieser Konvention 2013 beigetreten. Ein bundesweites Verzeichnis zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergeben werden. Darin sind 117 Kulturformen eingetragen, z.B. Morsetelegrafie, Volkstanz, Kaspertheater, Sternsingen, Flößerei, Genossenschaftsidee, Orgelbau, Ringreiten, Ostfriesische Teekultur.

Ferner sind 14 Modellprogramme gelistet, z.B. das Bauhüttenwesen, Sagenerzählen oder das Zusammenleben von Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzgebiet.

Was die Italiener schon lange wussten, ist seit 2017 offiziell: Die Kunst der neapolitanischen ‚Pizzaiuolo‘ ist immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Sammlung Zehnthaus/unesco-welterbetag.de

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