Unser Dorf hatZukunft 2020: Jetzt anmelden

Unser Dorf hat
Zukunft 2020: Jetzt anmelden

Jugendkunstprojekt in Mayschoß. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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Neuer Kinderspielplatz in Rech. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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Vorbildlich renoviertes regional typisches Fachwerkhaus in Rech. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ im Kreis Ahrweiler geht in eine neue Runde. Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft Ortsgemeinden und -bezirke, Orts- und Stadtteile sowie Vereine, Gruppen und Initiativen zur Teilnahme auf.

Anmeldung läuft

Anmeldungen für den Hauptwettbewerb, also den Wettbewerb der Dörfer, sind bis 13. März 2020 möglich. Die Kreisverwaltung hat die Städte und Verbandsgemeinden entsprechend benachrichtigt.

„Wer mitmacht, hat schon gewonnen“, betont der Landrat. „Wegen der demographischen Herausforderungen gilt es alles daran zu setzen, die Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für die Menschen in unseren Dörfern und Orten, insbesondere für junge Familien, auch in Zukunft weiter attraktiv zu gestalten.“ Beispielsweise durch die Sanierung von Kinderspielplätzen, der Umnutzung ehemaliger Gaststätten zu Dorfgemeinschaftshäusern oder durch ein breites Angebot an Veranstaltungen für Jung und Alt.

Die siebenköpfige Jury wird zwischen Ende April und Anfang Mai auf ihrer Kreisbereisung in den teilnehmenden Dörfern vor allem zukunftsweisende Ideen und Maßnahmen ins Visier nehmen. Hierzu zählen baulich-gestalterische Pluspunkte in Ortskernen und Neubaugebieten, Leitbilder und deren Umsetzung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Maßnahmen, kreative Initiativen und neue Ideen.

Sonderpreise und

zusätzliche Prämien

Im Kreis Ahrweiler zeichnet sich „Unser Dorf hat Zukunft“ durch drei Besonderheiten gegenüber anderen Kreisen aus:

1. Siegerprämien: Der Kreis vergibt im Rahmen des Wettbewerbs Prämien in Höhe von rund 16.000 Euro, die er als freiwillige Leistung zahlt.

2. Zusätzliche Wettbewerbe für Vereine sowie für Jugend und Familien: Neben dem traditionellen Dörfer-Wettbewerb belohnen diese beiden zusätzlichen, eigenen Konkurrenzen den besonderen Einsatz von Vereinen und Initiativen für die Gemeinschaft.

- Der Vereinswettbewerb richtet sich an Vereine, Gemeinschaften und Gruppierungen, die sich durch ihr bürgerschaftliches Engagement und ihren Einsatz für die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Die Neuanlage von Wanderwegen oder Bauerngärten, die Sanierung von Gemeinschaftseinrichtungen, die Erstellung von Internetseiten und Publikationen oder vereinsübergreifende Feste und Aktivitäten sind einige Beispiele dafür.

- Der Wettbewerb „Jugend und Familie stärken“ honoriert besondere Leistungen von und für Kinder, Jugendliche und Familien. Dies können beispielsweise Kunstprojekte für Kinder und Jugendliche sein, eine generationenübergreifende Musik- und Instrumentalausbildung oder vielfältige Sport- und Freizeitangebote für die ganze Familie.

An den Wettbewerben für Vereine sowie „Jugend und Familie stärken“ können Initiativen teilnehmen, deren Gemeinde, Orts- oder Stadtteil beim Hauptwettbewerb dabei ist. Die Ortsgemeinden und Ortsbezirke nehmen Anmeldungen entgegen und leiten sie über ihre Gemeinden, Verbandsgemeinden beziehungsweise Städte bis spätestens 25. März an die Kreisverwaltung weiter.

3. Sonderpreise: Zusätzlich zu den Preisgeldern kann die Kreis-Jury Sonderpreise vergeben, beispielsweise für die vorbildliche Sanierung eines regional typischen Gebäudes oder für herausragende Leistungen im sozialen oder kulturellen Bereich.