Stadt Meckenheim sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger

Wahl zum Schöffenamt

Meckenheim. Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Gesucht werden in Meckenheim insgesamt 15 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Euskirchen und am Landgericht Bonn als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Meckenheim schlagen die doppelte Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten für die zu besetzenden Stellen vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Meckenheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Alle Informationen rund um das Thema Schöffin/Schöffe finden Interessierte unter www.schoeffenwahl.de.

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis 16. April bei: Stadt Meckenheim, Fachbereich Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Ursula Schmitz, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Telefon (02225) 917-202, E-Mail ursula.schmitz@meckenheim.de.

Interessierte für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 16. April an: Stadt Meckenheim, Fachbereich Jugendhilfe, Sigrid Meißner, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Telefon (02225) 917-287, E-Mail sigrid.meissner@meckenheim.de.

Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Zudem liegen sie an der Infothek im Foyer des Rathauses aus.Pressemitteilung

Stadt Meckenheim