Politik | 29.11.2013

Kreisverwaltung Neuwied appelliert an die Bürger

Sperrmüllentsorgung ist einfach und sorgt doch oft für Ärger

Keinesfalls Abfall Tage oder Wochen vor dem Termin abladen

Unzulässig entsorgter Sperrmüll sieht nicht nur unschön aus, sondern belastet Kommunen und Bürger auch finanziell. privat

Kreis Neuwied. Immer wieder verursachen Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit bei der Sperrmüllentsorgung unnötigen Ärger und Kosten. Die Abfallberatung der Kreisverwaltung Neuwied bittet die Bürger um Mithilfe bei der ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung.

In der weit überwiegenden Zahl der Fälle funktioniert die Entsorgung von Sperrmüll einwandfrei. Dennoch müssen die kommunalen Ordnungsämter und die bei der Neuwieder Kreisverwaltung angesiedelte Untere Abfallbehörde immer wieder Beschwerden über nicht termingerechte Bereitstellungen von Abfällen nachgehen und den Abfall außer der Reihe entsorgen. „Zwar werden den ermittelten Verursachern neben den entstandenen Kosten auch teils empfindliche Bußgelder in Rechnung gestellt, insgesamt geht dieser Mehraufwand aber auch zu Lasten der Steuer- und Gebührenzahler“, erläutert der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.

Hinzu komme noch, so Hallerbach weiter, dass die negativen Folgen für das Image der Gemeinden sowie die Lebensqualität der Bürger sich in Geld gar nicht aufrechnen lassen. „Ein am verkaufsoffenen Sonntag mitten in der Fußgängerzone abgeladener Sperrmüllhaufen kann viele Besucher abstoßen und so die mit viel Aufwand aufgebaute Attraktivität als Einkaufsstadt wieder zu Nichte machen“, betont Hallerbach und bittet die Bürger daher auch im Namen all derer, die sich für ihre Gemeinden engagieren, die bewährten Regeln bei der Sperrmüllentsorgung zu beachten.

Dabei gibt der Kreis Neuwied wirklich keinen Anlass, sein vergleichsweise überaus komfortables Angebot auszuschlagen. Denn während die Sperrmüllabholung in vielen anderen Kommunen nur an drei oder vier Tagen im Jahr möglich ist, werden den Neuwiedern gleich 26 Termine geboten. „Bei Bedarf kann also alle 14 Tage eine Abholung beantragt werden - der „überraschende“ Auszug oder die „plötzliche“ Anschaffung eines neuen Sofas kann da wirklich nicht als Ausrede für das Abladen des Abfalls auf der Straße herhalten“, erläutert Kreis-Abfallberater Thomas Strohmenger.

Wie also geht es richtig, und was ist zu beachten? Die Anmeldung von Sperrmüll, Schrott, Grünschnitt sowie ausgedienten Kühl- und Elektrogeräten muss zehn Tage vor dem gewünschten Termin beim Entsorgungsunternehmen vorliegen und kann entweder mit einer Postkarte aus dem jährlichen Abfuhrkalender oder im Internet unter www.abfall-nr.de erfolgen. Wichtig: Der Entsorgungstermin muss vom Entsorgungsunternehmen betätigt werden. Der Abfall darf dann frühestens am Vortag und spätestens um 6 Uhr des bestätigten Abfuhrtages so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet und der Verkehr nicht mehr als unvermeidlich behindert wird.

Keinesfalls darf der Abfall schon Tage oder Wochen vor dem Termin abgeladen werden - neben einem möglichen Bußgeld muss der Besitzer dann auch fast immer mit zusätzlichem Ärger durch fremde Abfälle rechnen, denn solche Abfallhaufen wirken wie Magneten für zusätzliche Ablagerungen aus der näheren oder weiteren Nachbarschaft.

Und wenn es wirklich einmal schneller gehen muss, können werktäglich bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll, Schrott, Kühlgeräte und Gartenabfälle kostenlos an einem der Wertstoffhöfe in Neuwied, Linz und Linkenbach abgegeben werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Neuwied unter Tel. (0 26 31) 803 308 oder unter www.abfall-nr.de. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

Unzulässig entsorgter Sperrmüll sieht nicht nur unschön aus, sondern belastet Kommunen und Bürger auch finanziell. Foto: privat

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