Koblenzer Stadtrat beschloss eine Änderung der Badeordnung

Burkiniverbot durch die Hintertür

Burkiniverbot durch die Hintertür

Durch die Änderung der Badeordnung sind Burkinis in Koblenzer Schwimmbädern nicht gestattet.Copyright: Fotolia

Burkiniverbot durch die Hintertür

Koblenz. „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet das Badpersonal vor Ort.“ Diesen eigentlich simplen Sätzen sollte der Koblenzer Stadtrat in der neuen städtischen Badeordnung zustimmen. Stattdessen entzündete sich bei der jüngsten Ratssitzung eine lange Debatte, denn CDU und Freie Wähler hatten einen Änderungsantrag eingereicht: „...ist nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badehose gestattet. Neoprenanzüge sind für Leistungsschwimmer und Triathleten im Rahmen des Schwimmtrainings zugelassen.“

In der Begründung heißt es unter anderem: „...Personen ist der Zutritt zum Nassbereich nicht gestattet, die unter anstoßerregenden Krankheiten oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder offenen Wunden beziehungsweise Hautausschlägen leiden. Um diese Regelung überwachen zu können müssen für das Badepersonal die Körper der Badegäste sichtbar sein. Wären die Badegäste vollständig bekleidet, wäre die Kontrolle unmöglich.“

Obwohl schriftlich nirgendwo genannt, heißt das durch die Hintertür: Burkinis sind verboten. Und das spaltete den Koblenzer Stadtrat. Oberbürgermeister David Langner versuchte zu schlichten: „Unsere Vorlage ist klar definiert und entspricht der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Badewesen. Man muss dem Personal entsprechende Freiheit geben.“

Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern konterte: „Wie kann das Personal entscheiden, was übliche Badebekleidung ist. Was war in der Vergangenheit üblich?“

Dass die AfD-Fraktion gegen den Burkini war, hatten die Anwesenden im Ratssaal erwartet. Ein grünes Ratsmitglied kritisierte: „Das ist eine Debatte, die von hysterischen AfD-Männern angestoßen wurde. Wir sollten unsere Zeit nicht mit Burkini-Debatten vergeuden.“

Die FDP unterstrich, man stehe zur Freiheit, auch zur Religionsfreiheit: „Es ist doch kein Problem, wenn jemand im Burkini schwimmen geht. Wir wollen, dass diese Menschen sich frei entfalten können und nicht ausgeschlossen werden.“

Der Satz, dass das Personal entscheidet, muss laut Oberbürgermeister drinbleiben: „Wenn zum Beispiel einer mit einer dreckigen Badehose kommt, muss ein Schwimmmeister Nein sagen können. Es ist eine Klarstellung für die, die dort arbeiten.“ David Langner ist gegen das Burkiniverbot: „Ins Schwimmbad gehen gehört zur Integration, auch mit Burkini. Unsere christlich geprägte Gemeinschaft kann das aushalten.“

Die SPD unterstrich: „Wir sind in Koblenz stolz drauf, dass hier jeder so leben kann, wie er will, wenn er Recht und Gesetz achtet. Früher haben Männer auch komplette Badanzüge angehabt. Wir sollen so tolerant sein und den Burkini zuzulassen.“

Der Oberbürgermeister wies vor der Abstimmung darauf hin, dass oberste Richter entschieden hätten, dass Burkinis beim Schulschwimmen zugelassen sind und der Änderungsantrag dafür dann nicht gilt.

24 Ratsmitglieder von CDU und Freien Wähler stimmten für den Änderungsantrag und damit auch für ein Burkiniverbot. 22 Ratsmitglieder lehnten das ab. So wurde die Änderung bei einer Enthaltung angenommen.