Mit ganz knapper Mehrheit für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entschieden

 Regelung sei „Bürokratiemonster“

Koblenz.„Wer an der Straßen bauen will, derselb hat Widersprecher viel“, schrieb im Mittelalter der elsässische Volksprediger, Humanist und Dichter Thomas Murner (1475 - 1537). Und diese alte Weisheit gilt auch heute noch in Koblenz, wenn Straßenausbau und Beiträge anstehen. Und damit die Widersprecher weniger werden, entschied der Koblenzer Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit knapper Mehrheit von drei Fraktionen mit 27 Ja- gegenüber 24 Neinstimmen, dass künftig sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Dies bedeutet, dass nicht nur die Anlieger der ausgebauten Straße zahlen müssen, sondern alle Grundstücksbesitzer aus einer der 34 Koblenzer Abrechnungseinheiten.

Die Kriterien, wieviel der einzelne Immobilienbesitzer für die in seiner Abrechnungseinheit ausgebaute Straße pro Jahr zahlen muss, sind mehr als kompliziert. Da werden nicht nur Wohnfläche, Nutzfläche, Geschosszahl, First- und Traufhöhe, Garagen, Stellplatzgeschosse, Tiefgaragen, Einkaufszentren,

Grundstücksgröße, Grundstückslänge an der Straße, gewerblich oder industriell genutzte Fläche in Betracht gezogen, sondern auch Grundstücke für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festgesetzt ist. Dies kritisierte Christoph Schöll von der FDP-Fraktion als „Bürokratiemonster“ und will wissen: „Wie wird der Arbeitsaufwand geleistet?  Bei Einmalbeiträgen besteht ein unmittelbarer Bezug zum Grundstück. In Europa ist Deutschland das einzige Land, wo Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Bei 300 Einwohnern in einer Abrechnungseinheit wird der wiederkehrende Beitrag zum Einmalbeitrag. Wir werden sehen, wie die Gerichte entscheiden“, sagte das FPD-Ratsmitglied. Als Landesvorsitzender von Haus und Grund kündigte Schöll an, dass der Verband Mittel bereitstellen wird, um evtl. vor Gericht zu ziehen.

Während die SPD-Fraktion die Umstellung als Vorteil ansieht, da dadurch die Lasten auf vielen Schultern verteilt werden, sprachen sich einige Ratsmitglieder dagegen aus und forderten eine generelle Abschaffung der Ausbaubeiträge.

Baudezernent Bert Flöck versprach: „Wir werden beobachten, wie der Verwaltungsaufwand sich entwickelt, um sämtliche Beitragspflichtige zu ermitteln. Das ist schon mit Aufwand verbunden, doch einmal festgelegt gilt es für ein gesamtes Gebiet für viele Jahre.“

Laut Landesgesetz muss die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge bis 2024 erfolgt sein. Und wenn die Landesregierung sich nichts einfallen lässt, müssen sogar die Katastrophenopfer im Ahrtal für die Erneuerung ihrer zerstörten Straßen zahlen.