Vatikan setzt Strukturreform im Bistum Trier aus

Die Kirche bleibt vorerst im Dorf

Von von Daniel Robbel

Die Kirche bleibt vorerst im Dorf

Der Trierer Dom ist die Mutterkirche des Bistums Trier. Foto: pixabay

Die Kirche bleibt vorerst im Dorf

Bischof Stephan Ackermann wurde am 21. November über die Aussetzung der Strukturreform informiert. Foto: Bistum Trier

Die Kirche bleibt vorerst im Dorf

Nach zahlreichen Protesten hat sich der Vatikan der geplanten Strukturreform angenommen. Foto: pixabay

Trier/Region. Die schriftliche Benachrichtigung aus dem Vatikan kam wie ein Paukenschlag: Kurz bevor die Strukturreform zur Schaffung von Großpfarreien im Bistum Trier mit den ersten Wahlen am 1. Januar 2020 starten sollte, stoppte der Vatikan die Reformbemühungen und somit die Umsetzung der Diözesansynode 2013-2016. Der ursprünglich Plan sah vor, aus den 872 Pfarreien, die bisher in 172 Pfarreiengemeinschaften organisiert waren, 35 Großpfarreien zu bilden. Bei der Wahl am 1. Januar 2020 sollten ursprünglich die ersten 15 Großpfarreien ihre Arbeit aufnehmen. Die 20 verbleibenden Großpfarreien sollten ein Jahr später, am 1. Januar 2021 errichtet werden.

Ein besorgter Brief aus Rom

Ein Brief der Kleruskongregation im Vatikan, einer der höchsten Zentralbehörden der katholischen Kirche, legte dieses Pläne vorerst auf Eis. Unterzeichnet wurde der Brief von Kardinal Beniamino Stella.

Vorausgegangen ist ein Beschwerdereigen von Gläubigen aus dem Bistum Trier und der Bitte, die geplante Reform auf ihre Konformität mit den gesamtkirchlichen Gesetzen zu prüfen. Auch ein Pfarrer aus Trier, Joachim Waldorf, der auch Vorsitzender der Priestergemeinschaft Unio Apostolica Tier ist, legte eine so genannte „hierarchische Beschwerde“ ein. Auf die Arbeit der Initiative „Kirchengemeinde vor Ort“, die sich intensiv gegen die Strukturreform engagierte, ging es in dem Schreiben jedoch nicht. Dem Vatikan genügten jedoch die vorliegenden Einwände. Das Resultat: Die Reform wurde vorerst gestoppt. Die Kleruskongregation befürchte „erhebliche Konsequenzen für das kirchliche Leben“ und möchte sicherstellen, dass „das Heil der Seelen keinen Schaden leiden wird“. Nun möchte man das Gesetz mit der „geschuldeten Sorgfalt“ durchsehen. Offensichtlich ist sich auch der Verfasser des Briefes an Ackermann, Kardinal Stella, der Tragweite des Einschreitens bewusst. So beendet Stella sein Schreiben nach Trier mit der „Hoffnung auf friedliche Lösung“.

„Unverständnis und Entsetzten“

Als erste Maßnahme verfügte Bischof Stephan Ackermann, dass die Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei am 1. Januar 2020 ausgesetzt werden. Dieser Schritt war anzunehmen; eine Weisung es Vatikans lässt kaum Interpretationsspielraum zu. „Dieses Dekret tritt mit sofortiger Wirkung (d.h. dem 22. November) in Kraft,“ ließ Ackermann verlauten. Allerdings wird der Trierer Bischof laut einer Presseveröffentlichung des Bistums wie im Brief verlangt Stellung zu der Beschwerde der Priestergemeinschaft Unio Apostolica Trier nehmen. Außerdem soll Generalvikar Dr. Ulrich von Plattenberg gemeinsam mit den Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat Maßnahmen und Konsequenzen prüfen, die das Aussetzen der Strukturreform mit sich bringt.

Bereits am Freitag letzter Woche hat der Katholikenrat des Bistums Stellung bezogen und reagierte mit „Erschrecken und Unverständnis“. Dennoch solle man trotz der schwierigen Lage „nicht mutlos werden“. Der Katholikenrat fördert „die apostolische Tätigkeit im Bistum und koordiniert die Kräfte des Laienapostolats“ wie es in der Satzung des Rates heißt.

Seelsorge ist nicht betroffen

Als ersten Schritt informierte Ackermann die Bistumsmitarbeiter und gab gleich für einen Teilbereich des Bistums Entwarnung: Die Seelsorge vor Ort ist von den Inhalten des Schreibens aus Rom nicht betroffen. Ob der Vatikan das Gesetz nun endgültig kippt oder doch für legitim erachtet, ist zur Zeit ungewiss.