Freizeitzentrumnur eingeschränkt nutzbar

Freizeitzentrum
nur eingeschränkt nutzbar

Im Freizeitzentrum werden ab sofort verstärkt Kontrollen durchgeführt. Foto: Stadt Mayen

In ganz Rheinland-Pfalz – und damit auch in Mayen – gelten derzeit Kontaktbeschränkungen.

Demnach darf man sich nur alleine, mit den im eigenen Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person im öffentlichen Raum aufhalten.

„Ich bin froh und dankbar, dass die Mehrzahl der Mayenerinnen und Mayener diesen Vorgaben nachkommt und mit ihrer Disziplin dazu beiträgt, die Ansteckungsketten zu unterbrechen“, so Oberbürgermeister Treis. Leider gibt es auch Ausnahmen. So mussten besonders im Bereich der Burggärten, des Schulhofes Hinter Burg und des Freizeitzentrums Ansammlungen von Bürgern festgestellt werden.

Aus diesem Grund werden die Burggärten sowie der Schulhof Hinter Burg bis auf weiteres gesperrt.

Das Freizeitzentrum wird verstärkt durch Ordnungsamt und Polizei kontrolliert. Entsprechende Beschilderungen machen darauf aufmerksam, dass Spiel- und Sportgeräte derzeit nicht genutzt werden dürfen.

Wandern, Spazieren, Joggen oder Radfahren ist erlaubt – aber eben nur allein, mit den im eigenen Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten wird. Wer die Abstandsregeln nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und für Versammlungen mit 200 Euro belegt werden. Bei Versammlungen ab 10 Personen handelt es sich sogar um eine Straftat.

„Wir hoffen, dass nun auch die Letzten verstehen, wie wichtig es ist, zu Hause zu bleiben und den Aufenthalt im Freien ebenso wie den Kontakt zu anderen zu beschränken. Wenn wir jedoch mit Information und Aufklärung nicht weiterkommen, werden wir von der Möglichkeit der Bußgelder Gebrauch machen – zum Schutz all derjenigen, die sich bereits diszipliniert an die Regelungen halten“, so Oberbürgermeister Treis.

Unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/2020-03-23_3._CoBeLVO.pdf wird umfangreich dargestellt, was derzeit erlaubt und was verboten ist.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen