Gebühren für Sondernutzungen werden aktuell nicht fällig

Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, will die Stadtverwaltung die betroffenen Gewerbetreibenden insofern entlasten, dass die Gebühren für die Sondernutzung im Jahr 2020 nicht wie gewohnt am 1. Mai fällig gestellt werden. Die Gewerbetreibenden wurden mit einem Schreiben hierrüber informiert. In der Folge wird dem Rat der Stadt Mayen vorgeschlagen, auf die Gebühren für das Jahr 2020, ganz oder teilweise, zumindest für die von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden, zu verzichten.

„ Es ist besonders für den Einzelhandel eine schwierige Zeit“, so Oberbürgermeister Treis. „Wir möchten im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Geschäfte vor Ort unterstützen. An alle Bürgerinnen und Bürger richte ich den Appell, bitte kaufen Sie jetzt nicht im Internet ein, sondern warten Sie damit, bis die Mayener Geschäfte wieder öffnen können.“

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen