Themen und Inhalte der Verbandsgemeinderatssitzung

Haushaltsplan, Statistiken und aktuelle Entwicklungen

15.12.2018 - 13:15

Höhr-Grenzhausen. Im nichtöffentlichen Teil wurde dem Verbandsgemeinderat der Umfang der auszuschreibenden Maßnahme „Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 und eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen“ bekanntgegeben. Die Beschlussfassung zur Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgte einstimmig unter Tagesordnungspunkt sechs im öffentlichen Teil der Sitzung. Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat den Stellenplan für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen und die Stellenübersicht der Verbandsgemeindewerke für das Jahr 2019. Im ersten Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils wählte der Verbandsgemeinderat Andrea Wildgrube zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, dies war erforderlich geworden, da Christel Schneider ihr Ehrenamt niedergelegt hat. Als Tagesordnungspunkt sieben folgte die nachträgliche Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2017. Nach dem Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Alex Fries, wurde der Jahresabschluss der Verbandsgemeinde für das Jahr 2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.069.649,10 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss von 400.227,11 Euro wird auf das Jahr 2018 vorgetragen. Dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten wurde Entlastung erteilt. Weiterhin nahm der Verbandsgemeinderat den Gesamtabschluss 2017 zur Kenntnis, der die Abschlüsse der Verbandsgemeinde – Kernhaushalt – und der Verbandsgemeindewerke beinhaltet. Die Tagesordnungspunkte elf bis 14 behandelten die Beratung und Beschlussfassung über die Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die entsprechenden Wirtschaftspläne. Der Wasserpreis erhöht sich gegenüber dem Jahr 2018 um 0,04 Euro/m³ und beträgt 2019 1,40 Euro/m³ netto. Die Grundgebühr für die Wohneinheit bleibt unverändert bei 69,60 Euro netto. Die Schmutzwassergebühr vermindert sich auf 2,53 Euro/m³, während sich der wiederkehrende Beitrag zur Niederschlagswasserbeseitigung um 0,01 Euro/m² auf 0,37 Euro/m² erhöht. Die Änderungen der Gebührensätze wurden aufgrund der vorliegenden Neukalkulation notwendig. Der Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab und hat ein Volumen von 1.616.200 Euro. Im Jahr 2019 ist es geplant, die erste Kammer des Hochbehälters Hillscheid Tiefzone sowie die Versorgungsleitung vom Hochbehälter Moorsberg bis zum Druckminderschacht Grenzau und die Wasserleitungen in der Südallee in Höhr-Grenzhausen zu erneuern. Der Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000,00 Euro stehen planmäßige Darlehenstilgungen in Höhe von voraussichtlich 224.000,00 Euro gegenüber, sodass die Entschuldung im Bereich der Wasserversorgung weiter vorangetrieben wird. Für die Abwasserbeseitigung wird ein Gewinn von 107.300,00 Euro im kommenden Jahr geplant. Die Ausgaben betragen rund 2.618.530 Euro. Als wichtigste Investition im Bereich der Abwasserbeseitigung sind im Wirtschaftsplan die Kanalerneuerung in den Straßen „Kastanienweg“, „Römerstraße“ und „Eichenweg“ in Hillscheid vorgesehen. Zudem sind Investitionen für die Erneuerungen von Einzelhaltungen und die Fortschreibung des Kanalsanierungskonzeptes des Kanalkatasters veranschlagt. Die geplanten Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung müssen trotz der geplanten Eigenkapitalverzinsung teilweise durch ein Darlehen finanziert werden. Die hierfür vorgesehene Summe beträgt 600.000 Euro. An Darlehenstilgung sind rund 613.000,00 Euro geplant. Da bis zum 30. November keine Anregungen aus der Bevölkerung zur Haushaltssatzung 2019 vorlagen, wurde der Tagesordnungspunkt 16 nicht beraten.


Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan


Unter Tagesordnungspunkt 17 wurden die Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan für das Jahr 2019 beraten. Bei Erträgen von 7.170.290 Euro und Aufwendungen in Höhe von 7.153.250 Euro weist der Haushalt 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 17.040 Euro aus. Der Finanzhaushalt ist von einer Reihe von Investitionen, mit einem Gesamtvolumen von 2.622.300 Euro, geprägt. Größte Positionen sind hier die Sanierung der Schwimmteichanlage (2.115.300 Euro) und der Erwerb von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr (384.000 Euro). Diese Investitionen können nur durch die voraussichtlichen Investitionseinzahlungen und –zuschüsse von 1.150.790 Euro, sowie die Inanspruchnahme der liquiden Mittel der Verbandsgemeinde von 1.326.620 Euro getätigt werden. Der Haushaltsplan 2019 sieht die komplette Finanzierung der Sanierung der Schwimmteichanlage Linderhohl vor. Hierzu führte Bürgermeister Thilo Becker detailliert aus, dass die Entscheidung über die Zuschussgewährung im Oktober 2018 durch das Bundesinnenministerium getroffen werden sollte. Durch eine Vielzahl von Anträgen wurde eine Entscheidung über die Anträge verschoben. Gleichzeitig wurde die Fördersumme von 100 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro durch das Bundesinnenministerium aufgestockt. Die Entscheidung über die eingereichten Projekte soll nunmehr im ersten Quartal 2019 erfolgen. Dies führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in der Umsetzung für die angestrebte Sanierung. Voraussichtlich wird somit erst im April 2019 feststehen, wie das weitere Verfahren abgewickelt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Um die eventuelle Förderung nicht zu gefährden, können derzeit keine Aufträge zur Sanierung der Anlage vergeben werden. Sollte es zu keiner Förderung durch den Bund kommen, müsste die beantragte Sanierung durch eine Darlehensaufnahme finanziert werden. Eine solche Darlehensfinanzierung muss durch einen Nachtragshaushaltsplan beschlossen werden, auch hierauf machte der Bürgermeister aufmerksam. Die Verzögerungen im Ablauf des Förderprogramms führen dazu, dass im Jahre 2019 die Öffnung des Schwimmbades nicht erfolgen kann. Erfreulicherweise konnte der Verbandsgemeindeumlagehebesatz von 31,90 auf 29,0 v.H. reduziert werden, sodass die der Verbandsgemeinde angehörenden Ortsgemeinden nicht über Gebühr belastet werden.


Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH


Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wird sich ab 1. Januar 2019 an der neuen Holzvermarktungsgesellschaft „Westerwald-Rhein-Taunus mbH“ beteiligen. Ein entsprechender Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung am 3. Dezember 2018 gefasst. Das Land Rheinland-Pfalz stellt ab Januar 2019 den Holzverkauf aus kartellrechtlichen Gründen für private und kommunale Forstreviere ein. In den Landkreisen Westerwald, Neuwied, Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn haben daraufhin 27 Verbandsgemeinden/Städte beschlossen, eine eigene Holzvermarktungsgesellschaft zu gründen, die das Rundholz von mittlerweile 351 Ortsgemeinden und Städte vermarktet. Landesweit werden insgesamt fünf Vermarktungsorganisationen gegründet. In vielen Gesprächen mit den beteiligten Verbandsgemeinden konnte erreicht werden, dass die Vermarktungsgesellschaft ihren Sitz in Höhr-Grenzhausen haben wird. Die Geschäftsstelle wird bis zu sechs Beschäftigte umfassen. Die Gesellschaft soll ab Januar 2019 die Vermarktung von durchschnittlich 290.000 fm/jährlich Rundholz vornehmen. Der Verkauf von Brennholz an private Kunden verbleibt jedoch weiterhin bei den einzelnen Forstrevieren und wird durch die Revierleiter wie gehabt bereitgestellt. Die Finanzierung der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH wie auch der übrigen vier Holzvermarktungsgesellschaften ist durch eine Anschubförderung seitens des Landes Rheinland-Pfalz für die ersten sieben Jahre gesichert. Danach soll von jeder Ortsgemeinde eine Umlage auf der Grundlage des verkauften Rundholzes erhoben werden. Es folgten die Tagesordnungspunkte „Einwohnerfragestunde“ und „Mitteilungen und Anfragen“. Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden. Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Höhr-Grenzhausen

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