Nicht jeder der in Schlangenlinien fährt, hat zwangläufig Alkohol getrunken oder Drogen genommen.

„Körperliche Mängel“ führen zu Unfall in Rheinbrohl

„Körperliche Mängel“ führen zu Unfall in Rheinbrohl

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW

Rheinbrohl. Ein PKW-Fahrer befuhr am 22.11.2022, gegen 14:40 Uhr die B42 in Rheinbrohl. Das Fahrzeug fiel dem dahinterfahrenden Verkehrsteilnehmer auf, da es in Schlangenlinien geführt wurde. Kurz darauf kollidierte der PKW im Baustellenbereich seitlich mit einem PKW, der auf der Gegenfahrbahn an einer roten Ampel wartete. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt nach dem Zusammenstoß unerlaubt fort. Dem Zeugen gelang es schließlich, den Unfallverursacher zu überholen und mit seinem PKW zu stoppen. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte für das Vorliegen körperlicher Mängel bei dem Unfallverursacher. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Pressemitteilung der Polizei Linz