Stilllegung von Schrottfahrzeug auf A3 bei Heiligenroth

Kontrolleure konnten durch Rostloch in den Bus blicken

Kontrolleure konnten durch Rostloch in den Bus blicken

Eine Stelle am hinteren Radkasten war gänzlich durchgerostet. Fotos: Polizei

Kontrolleure konnten durch Rostloch in den Bus blicken

Auch am Radlauf vorne waren Durchrostungen entdeckt worden.

Kontrolleure konnten durch Rostloch in den Bus blicken

Durchrostungen am Rahmen des Fahrzeugs.

Heiligenroth. Am Mittwoch, 17. April, befanden sich Kontrolleure der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz im Rahmen der Verkehrsüberwachung auf der BAB 3, als sie gegen 18:30 Uhr im zäh fließenden Verkehr einen vorausfahrenden Kleinbus mit Ausfuhrkennzeichen feststellten. Sie staunten nicht schlecht, als sie im Vorbeirollen bei der näheren Betrachtung des mit Roststellen behafteten Fahrzeugs im hinteren linken Radkasten ein circa 30 cm großes Loch entdeckten, durch welches man in den Fahrzeuginnenraum blicken konnte.

Der Kleinbus wurde schließlich angehalten und an der Anschlussstelle Montabaur einer Kontrolle unterzogen. Den Kontrolleuren gegenüber gab der 62-jährige Fahrer an, das Fahrzeug erworben zu haben und dieses nunmehr in seinen Heimatstaat ausführen zu wollen. Die Beamten der Verkehrsdirektion stellten an dem Fahrzeug erheblichste Durchrostungen, unter anderem an Rahmen und Achsbefestigungen, sowie unbefestigte, massiv korrodierte Bremsleitungen und weitere Mängel fest, sodass die Weiterfahrt direkt untersagt und eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation am Donnerstagvormittag, 18. April, angeordnet wurde. Auch der Prüfer staunte über den katastrophalen Zustand des Fahrzeugs. Die Feststellung mehrerer Rahmenbrüche, eine undichte Kraftstoffleitung und abtropfendes Öl am Motor rundeten das Mängelbild ab, so dass dessen klare Aussage lautete: Verkehrsunsicher! Zum Schutz der Allgemeinheit folgte eine direkte Stilllegung des Fahrzeugs. Zur Durchsetzung der Außerbetriebsetzung und Verhinderung einer weiteren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr wurden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen sichergestellt. Gegenüber dem Fahrzeugeigentümer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet. Er muss sich jetzt Gedanken machen, wie die weitere Überführung des Fahrzeugs nach Südosteuropa erfolgen kann.

Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz