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Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Das neue Jahr ist bereits einige Tage alt. Grund genug, sich einmal damit zu beschäftigen, welche finanziellen Auswirkungen die neuen Gesetze des Jahres 2020 haben. Foto: pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Da einige Daten künftig automatisch übertragen werden, schrumpfen die Steuerunterlagen von vier auf zwei Seiten. Foto: pixabay.com © falco (CC0 Public Domain)

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

In puncto Mobilität hat sich einiges geändert. Ein Elektro-Firmenwagen kostet weniger Steuern beim geldwerten Vorteil; das Jobticket kann sogar komplett steuerfrei sein. Foto: pixabay.com © stux (CC0 Public Domain)

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

An zahlreichen Gesetzen wurde gedreht, so dass Familien mit Kindern mehr finanzielle Möglichkeiten bekommen. Der Kinderzuschlag wird bezahlt und die Kitagebühren können Beziehern dieses Zuschlags zudem erlassen werden. Foto: pixabay.com © tolmacho (CC0 Public Domain)

Knapp 1,972 Millionen Personen galten im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz als steuerpflichtig. Diese Werte sind im statistischen Jahrbuch des Bundeslandes dokumentiert. Ein Blick in die Details zeigt deutliche regionale Unterschiede. Die meisten steuerpflichtigen Bürger des Bundeslandes leben in der Stadt Mainz (107.255), in Mainz-Binzen (104.286) und in Mayen-Koblenz (102.867). Am wenigsten steuerpflichtige Bürger gibt es hingegen in der Stadt Zweibrücken (16.029) und in der Stadt Pirmasens (18.106). Und auch wenn diese Zahlen bereits vor einigen Jahren erhoben wurden, so sollte die Tendenz doch bis heute gleich geblieben sein. Darüber hinaus ist – ganz unabhängig von den Zahlen der Zahlenden – noch eines gleich geblieben, denn alle Bürger des Bundeslandes treffen unter anderem auch diese Neuerungen, die seit dem Jahr 2020 berücksichtigt werden müssen.

In der Sozialversicherung gibt’s neue Einkommensgrenzen

Viele Betriebsrentner können sich über diese Neuerung zum Jahresbeginn 2020 freuen: Diejenigen, die in der Krankenversicherung der Rentner eine Pflichtversicherung haben, werden künftig weniger Krankenkassenbeiträge bezahlen. In der Praxis wird aus der Freigrenze ein Freibetrag. 159,25 Euro sind demnach frei. Für die Rente, die darüber hinausgeht, bezahlen sie weiterhin Beiträge.

Auch für Berufstätige gibt es eine Neuerung in diesem Jahr: Wer in die private Krankenkasse wechseln möchte, muss mindestens 5.212,50 Euro verdienen. Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt bei 4.687,50 Euro (früher: 4.537,50 Euro). Diese Grenze legt die Maximalbeiträge von Gutverdienern fest, die durch die Erhöhung um bis zu 12 Euro mehr an Sozialversicherung berappen müssen. Betriebe müssen an diese Details übrigens nicht denken, wenn sie ein GoBD-konformes Lohnabrechnungsprogramm nutzen. Dieses weiß über die Neuerungen Bescheid und wird automatisch die Lohnabrechnung richtig ausgeben.

Darüber hinaus sind für einige Personen diese Themen von Bedeutung:

Familien mit niedrigem Einkommen bekommen mehr Geld

Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz, das bereits im Sommer 2019 in Kraft getreten ist, spült Familien mit niedrigem Einkommen mehr Geld in die Taschen. Der sogenannte Kinderzuschlag, der eine Ergänzung zum Kindergeld darstellt, wurde auf 185 Euro angehoben – pro Kind und Monat. Bis Juni 2019 lag dieser Zuschlag bei 170 Euro. Eine Neuerung diesbezüglich gibt es dennoch zum Jahr 2020. Die Einkommenshöchstgrenze entfällt bzw. mindert ein höheres Einkommen der Eltern zwar den Kinderzuschlag, allerdings wird dieser nicht direkt komplett gestrichen. Die Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, profitieren auch vom Gute-Kita-Gesetz, welches sie von den Kitagebühren befreit. Das Schulstarterpaket liegt künftig bei 150 statt 100 Euro, die Schülerfahrkarte und das Mittagessen gibt es kostenlos. Auch gibt es eBooks für alle günstiger, denn hier reduziert sich der Steuersatz von 19 auf sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus sind für einige Personen diese Themen von Bedeutung: