Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

3G-Regel fürden Besuch im Kreishaus

Rhein-Lahn-Kreis. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass für Besucher des Kreishauses ab sofort eine Pflicht zur Terminabsprache gilt. Außerdem findet für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) beim Betreten der Kreisverwaltung Anwendung. Ebenso ist in der gesamten Verwaltung eine FFP2-Maske zu tragen. Die Verwaltung bittet um Verständnis.

Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises