Stadtrat gab grünes Licht für das lang ersehnte Baulandkataster

810 freieBaugrundstücke im Stadtgebiet

810 freie
Baugrundstücke im Stadtgebiet

Baulücke oder freies Grundstück? Die Stadt Neuwied möchte alle 810 Baulücken in einem Baulandkataster erfassen und für Bauplatzsuchenden transparent machen. Foto: FF

Neuwied. Die Suche nach einen Bauplatz hat so manche Neuwieder schon in die Peripherie getrieben. Gerade junge Familien verlassen die Deichstadt. Dabei hat die Politik im Stadtentwicklungskonzept 2030 sogar das Ziel von 70.000 Einwohner und damit rund 10 Prozent mehr Bürger/innen als aktuell, ausgegeben. Neben der Erschließung von Neubaugebieten besteht die Chance auf mehr Wohnraum in der Erschließung von Baulücken, die in allen Stadtteilen vorhanden sind. Einstimmig sprach sich der Stadtrat für die Aufstellung eines Baulandkatasters aus. Das Stadtbauamt hat 810 freie Baugrundstücke mit einer Fläche von ca. 41 Hektar ermittelt. „Bei 1,5 Wohneinheiten pro Bauplatz stehen damit rund 1.215 Wohneinheiten für eine Bebauung zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 2,09 Personen je Wohneinheit könnte für 2.540 Personen Wohnraum direkt zur Verfügung stehen“, heißt es in der Beschlussvorlage aus dem Bauamt. Ein Großteil der Grundstücke befinden in Baugebieten aus den 1980/90er und 2000er Jahre. In der Regel sind die Flächen in Privatbesitz. Nur der Eigentümer kann entscheiden, ob er selbst baut oder für diesem Zweck verkauft, denn eine Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nicht. Heutzutage wird in Neubaugebieten dagegen häufig mit dem Grunderwerb die Verpflichtung aufgegeben, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bauen. Das Bauamt weist darauf hin, dass die 810 Baulücken Kosten für die Besitzer und für die Kommune und damit die Allgemeinheit verursachen.

Schließlich müssen Infrastruktur wie Kanäle und Beleuchtung vorgehalten werden. Ferner verweist das Amt auf das Baugesetzbuch, dessen Grundsatz der schonende Umgang mit Grund und Boden ist. Die Fraktionen beschlossen, dass jeder Eigentümer eines noch unbebauten Bauplatzes die Möglichkeit erhält, einer Veröffentlichung seiner Fläche zu widersprechen. Danach könnte eine Kartengrundlage mit Markierung der dann verbleibenden freien Baugrundstücke veröffentlicht werden. Da das Bauamt diesen Schritt als unzureichend hält, um Bauplatzsuchenden weiterzuhelfen, sollen alle verbleibenden Grundstücksbesitzer angeschrieben werden und um Zustimmung zur Veröffentlichung ihres Bauplatzes sowie um Hinterlegung der Kontaktdaten gebeten werden. Beabsichtigt ist zu den dann verbleibenden Bauplätzen ergänzend Steckbriefe mit Angaben zum Grundstück, Baurechten, Erschließungssituation usw. zu erstellen