Afrikanischen Schweinepest wurde in Südbelgien festgestellt

ASP-Ausbruch in Belgien:Westerwaldkreis ist gerüstet

ASP-Ausbruch in Belgien:
Westerwaldkreis ist gerüstet

Probenentnahme bei einem Keiler, der auf der A3 bei Mogendorf einen Unfall verursacht hat. Die Untersuchung auf ASP verlief in diesem Fall negativ. Pressestelleder Kreisverwaltung

Westerwaldkreis. Die Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei verendeten Wildschweinen in Südbelgien hat auch bei den Verantwortlichen im Westerwaldkreis die Aufmerksamkeit weiter geschärft.

„Der Fall zeigt, dass sich die Seuche schlagartig über große Entfernungen verbreiten kann, wenn der Übertragungsfaktor Mensch im Spiel ist“, erklärt Amtstierarzt Wolfram Blecha, Leiter der Veterinär- und Umweltabteilung der Kreisverwaltung. „Wir sind vorbereitet, sollte die ASP auch bei uns auftreten. Dennoch bleibt ein Seuchenausbruch im Kreisgebiet angesichts der enormen Schwarzwilddichte eine große Herausforderung für alle Beteiligten.“

Blecha appelliert an die Jäger im Westerwaldkreis, jedes krank erlegte, verunfallte oder verendet aufgefundene Wildschwein unbedingt dem Veterinäramt zu melden und der vorgeschriebenen Untersuchung zuzuführen, damit das ASP-Virus möglichst frühzeitig erkannt und mit Aussicht auf Erfolg durch intensive lokale Maßnahmen bekämpft werden kann. Hierzu gehören im Fall des Seuchenausbruchs die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen in dem betroffenen Gebiet und anschließend der möglichst vollständige Abschuss des noch lebenden Schwarzwildes in der Umgebung der Fundstelle.

„Das ASP-Virus ist für Menschen völlig ungefährlich“, versichert Blecha. „Dagegen sind Hausschweine genauso empfänglich für die Seuche wie Wildschweine. Sie müssen durch ihre Haltung und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag aus der Wildpopulation geschützt werden“. Wolfram Blecha und seine Kollegen sind aktuell dabei, die knapp 100 Schweinehalter im Westerwaldkreis auf die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen. Hierzu gehören: Guter baulicher Zustand der Stallungen und Nebengebäude, kein Zutritt für Unbefugte, keine Verfütterung von Speiseabfällen, Betreten des Stalles nur mit Schutzkleidung, wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu, Auslauf- und Freilandhaltung nur mit Genehmigung, verdächtige Symptome wie hohes Fieber, Atembeschwerden und gehäufte Todesfälle umgehend melden.

Am 19. November beginnt eine mehrtägige Tierseuchenübung im rechtsrheinischen Aktionsverbund, zu dem sich der Westerwaldkreis bereits vor etlichen Jahren mit seinen Nachbarkreisen zusammengeschlossen hat; das Übungsszenario ist ein Ausbruch der ASP im Rhein-Lahn-Kreis.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises