Ortsgemeinde Marienrachdorf

Änderung der Hauptsatzung

Marienrachdorf. Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I: Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Marienrachdorf vom 25.06.2014 wird wie folgt geändert: § 4 Absatz 1 Ziffern 1 und 2 (Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister) erhalten folgende Fassung: (1) Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 Euro im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 Euro im Einzelfall.

Artikel II - Inkrafttreten: Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dieter Klöckner

Ortsbürgermeister Marienrachdorf