Stadtrat der Stadt Montabaur

Änderung des Bebauungsplans

Montabaur. Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur IV. Änderung des Bebauungsplanes „Im Hahn-Erweiterung“ einzuleiten. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 13 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes soll für einen neu zu bildenden Teilbereich MI 1 die Grundflächenzahl II von bisher 0,8 auf zukünftig 1,0 angehoben werden, was dem bereits heute vorgefundenen Versiegelungsgrad der bei weitem überwiegenden Zahl der dortigen Baugrundstücke entspricht. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen – sowie die Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 17. Februar bis einschließlich Freitag, 20. März bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind eingestellt unter www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\ Bebauungspläne der Stadt Montabaur\Stadt Montabaur\BPlan Im Hahn-Erweiterung – Änderung. Anregungen können während der o.g. Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gabi Wieland

Stadtbürgermeisterin