Allgemeinverfügung vom 13. April der Kreisverwaltung Rhein-Lahn

AfD-Kreistagsfraktionlegt Widerspruch ein

Rhein-Lahn-Kreis. Die Mitglieder der AfD-Kreistagsfraktion im Rhein-Lahn-Kreis haben gegen die Allgemeinverfügung vom 13. April der Kreisverwaltung Rhein-Lahn Widerspruch eingelegt.

„Die angeordneten Maßnahmen sind unverhältnismäßig. Sie stehen in keinem Verhältnis zur durch Covid-19 erkrankten Personenzahl. Der von der Bundesregierung maßgebende Inzidenzwert ist willkürlich festgelegt und durch die Anzahl der Tests manipulierbar. Je mehr getestet wird, umso mehr Fälle treten als positiv auf, obwohl bei einem Großteil der positiv Getesteten keine Krankheitssymptome auftreten. Laut Auskunft des Gesundheitsamtes des Rhein-Lahn-Kreises wird auch keine Statistik darüber geführt, wer an Covid-19 erkrankt. Dies wäre in Zusammenhang mit der Anzahl der Infektionen eine sinnvollere Erkenntnis, statt nur einen Inzidenzwert als Maßstab zu nehmen.

Laut Aerosol-Forschern ist es äußerst unwahrscheinlich, sich in der frischen Luft, also draußen, mit Covid-19 anzustecken, zumal in vorhergehenden Verordnungen eine Abstands- und Atemschutzmasken-Pflicht besteht.

Der überwiegende Teil des Rhein-Lahn-Kreises besteht aus Dörfern bzw. kleineren Gemeinden. Es ist äußert unwahrscheinlich, sich dort zur Nachtzeit anzustecken, wenn man das Haus verlässt.

Die mit der besagten Verordnung zusätzlichen Einschränkung der Grundrechte halten wir für unangemessen und verfassungswidrig.“

Pressemitteilung der

AfD-Kreistagsfraktion Rhein-Lahn