Freie Wählergruppe MYK setzt sich für Chancengleichheit bei der Weltkulturerbe-Bewerbung ein

Alle Kreistagsfraktionen stimmen fürVertagungsantrag der FWG-MYK Fraktion

Kreis Mayen-Koblenz. Als junger Landkreis mit Tradition kann der Landkreis Mayen-Koblenz sehr stolz darauf sein, mit dem Eifler Mühlsteinrevier in der Region Mendig, Mayen und Vordereifel und der Sayner Hütte in Bendorf über zwei Attraktionen zu verfügen, die beide internationale Bedeutung und Anerkennung genießen. Daher ist es nachvollziehbar und konsequent, dass sich beide Institutionen um einen Platz auf der Tentativliste der deutschen UNESCO-Kommission zur Anerkennung als Weltkulturerbe bewerben möchten, die am 30. Juni 2021 für die laufende Bewerbungskampagne geschlossen wird.

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Kreistag mit der Unterstützung der Bewerbung des Eifler Mühlsteinrevier beschäftigt. Der Initiative ist eine langjährige Erforschung voraus gegangen, die in einer beeindruckenden Expertise von Herrn Prof. Dr. Helmuth Albrecht dokumentiert ist.

Ein vergleichbares Gutachten für die Sayner Hütte lag zur Sitzung des Kreistages noch nicht vor. Aus diesem Grund war die Angelegenheit, auch aus Respekt vor der großen Bedeutung dieses Kulturdenkmals, aus Sicht der FWG Kreistagsfraktion noch nicht entscheidungsreif.

Um den Initiatoren der Bewerbung um die Sayner Hütte, ebenfalls die Gelegenheit zu geben, eine vergleichbare Expertise vorzulegen, beantragte die FWG-MYK Kreistagsfraktion, die abschließende Beschlussfassung zum Eifler Mühlsteinrevier bis zu diesem Zeitpunkt zu vertagen.

Es entspricht einem fairen Bewerbungsverfahren, dass alle anderen im Kreistag vertretenen Fraktionen den Antrag der FWG-MYK unterstützen konnten und den Verantwortlichen in der Stadt Bendorf bis zu nächsten Sitzung des Kreistages im Dezember Gelegenheit gegeben wurde, ein Fachgutachten zur Unterstützung der Bewerbung vorlegen zu können.

Bei einer abschließenden Beschlussfassung im Kreistag im Dezember verbleibt den Initiatoren beider Bewerbungen dadurch noch ausreichend Zeit, die offenen Arbeiten bis Juni 2021 fristgerecht abschließen zu können.

Pressemitteilung

der FWG-MYK e.V.