SPD in der VG Unkel

„Alles für die Katz‘?“

Unkel. Sicher ist den Unkeler Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die schon länger in diesem schönen Ort wohnen, bekannt, dass 2015 etwas Gutes geschah. Ein Staatssekretär aus Mainz kam und erklärte unsere Kläranlage zu einem Pilotprojekt. Obendrauf gab es einen Scheck über 2,3 Mio. Euro, damit es losgehen konnte. Es ging auch recht schnell voran. Der Klärschlamm wurde nicht mehr nach dem alten Verfahren geklärt. Natürlich waren diese Schlämme stark belastet (Arzneimittel, Mikroplastik). Also wurde seitdem der Klärschlamm thermisch bei sehr hohen Temperaturen behandelt, entwässert, getrocknet. Und es entstand als Endprodukt ein Düngemittel mit kristallinem Phosphor (Karbonisat, Pyrek). Bestens geeignet für die Düngung in der Landwirtschaft – nicht kontaminiert und ohne CO 2-Emissionen. Von allen Seiten wurde das Produkt gelobt, v.a. auch in der Landwirtschaft. Sie verwies in einer Fachzeitschrift darauf, dass Europa und damit Deutschland der größte Importeur von Phosphor ist. Phosphor wird weltweit abgebaut. Das Karbonisatverfahren wäre die erste Möglichkeit, dass Deutschland nachhaltig Phosphor produziert.

Und dann war das „Produkt“ da. Es konnte „auf den Markt“ gebracht werden. Sollte man meinen – geschah aber nicht, weil die Anträge des Zweckverbandes Linz/Unkel zurückgewiesen wurden. Warum? Schon auf unterer Ebene (SGD – Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz) wurde dem Antrag von Linz/Unkel nicht stattgegeben. Es folgte die Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Koblenz: „Das entstehende Karbonisat hat in Deutschland derzeit keine düngemittelrechte Zulassung und ist daher einer ordnungsgemäßen Entsorgung zurückzuführen.“ Sowohl vor fast 7 Jahren als auch jetzt stünde Karbonisat nicht in der Düngemittelverordnung. Im Klartext: Das Karbonisat kann nicht an die Landwirte verkauft werden. Stattdessen wird es verbrannt. Wie ist das möglich? Wieso wirft uns die Justiz Knüppel zwischen die Beine? In einem anderen europäischen Land (Schweden) ist Karbonisat übrigens zugelassen. Also müsste das Karbonisat doch nach Schweden verkauft werden. Nach europäischem Recht. Auch das weist Koblenz zurück. Mit der lapidaren Begründung, dass der Verkauf von deutschem Karbonisat in Schweden nicht möglich sei, ebenso wenig in Deutschland, bis „der nationale“ Gesetzgeber tätig geworden ist.

Wieso wurde 2015 vor dem Start der Produktion des Karbonisats nicht geklärt, ob die Düngemittelverordnung dieses zulässt oder doch nicht? Wieso wurde die Düngemittelverordnung nicht angepasst, um Karbonisat in die Liste aufzunehmen? Und wer trägt dafür die Verantwortung? Rathaus, Land, Bund?

Der Zweckverband Linz/Unkel ist gut beraten, es nicht bei den bisherigen negativen Urteilen zu belassen, sondern in die nächsten Instanzen zu gehen. Alles spricht für das Karbonisat – die technischen Möglichkeiten der Kläranlage, die investierten hohen Kosten, die ökologische und die ökonomische Effizienz.

Pressemitteilung

SPD im VG Rat Unkel