Verbandsgemeinderat Mendig investiert in die Feuerwehr

Anschaffung einesHubrettungsfahrzeugs beschlossen

Anschaffung eines
Hubrettungsfahrzeugs beschlossen

Alfred Nett (FDP) sprach sich als einziges VG-Ratsmitglied mit Vehemenz gegen die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs aus.-FRE-

Mendig. Der Verbandsgemeinderat Mendig befasste sich in seiner jüngsten Sitzung am 12. September unter anderem auch mit der Notwendigkeit, ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) für den Feuerwehrstandort Mendig anzuschaffen.

Die Stadt Mendig ist für Brandgefahren in der Risikoklasse 3 eingestuft, welche nach der geltenden Feuerwehrordnung RLP ein entsprechendes Hubrettungsfahrzeug vorsieht, falls es bei bewohnten Gebäuden zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges erforderlich ist. Außerdem muss dieses innerhalb einer Frist von acht Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Wenn das Hubrettungsfahrzeug nur als Arbeitsgerät bei der Brandbekämpfung und beim Rüsteinsatz benötigt wird, reicht es aus, wenn es als überörtliches Einsatzmittel im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Kommunen innerhalb von 25 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.

Außer Dienst gestellt

Bis vor drei oder vier Jahren stellte die Mendiger Anhängerleiter den zweiten Rettungsweg noch sicher, wurde jedoch wegen technischer Defekte vom Prüfdienst außer Dienst gestellt. Eine neue Beschaffung ist nicht mehr möglich, da Anhängeleitern in Rheinland-Pfalz nicht mehr zugelassen sind.

Im Gespräch mit der ADD Trier und auch mit dem Rheinland-Pfälzischen Innenministerium wurde von dort übereinstimmend die Empfehlung ausgesprochen, eine örtliche Bestandsaufnahme des Baubestandes hinsichtlich „kritischer Objekte“ (Gebäude mit Räumlichkeiten, die mit tragbaren Leitern nicht erreichbar sind und die über keinen zweiten Rettungsweg verfügen) durchzuführen. Vom Innenministerium RLP wurde im Zusammenhang mit der Empfehlung zur Überprüfung des Gebäudebestands die Aussage getroffen: „…sollten Sie mehr als zehn Gebäude ohne vorhandenen zweiten Rettungsweg feststellen und dies auch nicht über die tragbaren Leitern der Feuerwehr gewährleistet ist, sollten Sie prüfen, ob innerhalb der Einsatzgrundzeit von acht Minuten ein benachbartes Hubrettungsfahrzeug (zum Beispiel aus Mayen) vor Ort sein kann. Falls nicht, müssen Sie ein entsprechendes eigenes Hubrettungsfahrzeug beschaffen.“

Nach einer Ortsbegehung mit den Herren Dausner (Brandschutztechnischer Bediensteter) und Nell (Kreisfeuerwehrinspekteur) vom Kreis MYK sowie Andreas Loeb (Bauamtsleiter) und Stefan Hilger von der VG-Verwaltung Mendig und dem Wehrleiter der VG Mendig Stephan Schüller sowie dem örtlichen Wehrführer Jörg Krempuls wurden von den Herren Dausner und Nell Stellungnahmen angefertigt. Nach deren Einschätzung kann aufgrund der Vielzahl der festgestellten Objekte die bestehende Problematik nur durch die Anschaffung einer Drehleiter gelöst werden. Deshalb wurde die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für den Bereich Mendig unterstrichen, was wiederum bedeutet, dass eine entsprechende Fahrzeugbeschaffung (auch im Hinblick auf die dargestellte Aussage des Innenministeriums RLP) letztlich unumgänglich ist.

Für ein

„Refurbishment“ entschieden

Für das von der VG-Mendig anzuschaffende Hubrettungsfahrzeug würde das Land für ein Neufahrzeug eine Förderung von 167.000 Euro gewähren. Da die VG sich für ein sogenanntes „Refurbishment“ (ein gebrauchtes, jedoch technisch und optisch auf den neuesten Stand der Technik gebrachtes Fahrzeug) entschieden hat, wird die Höhe der Förderung durch das Land nach eingehender Prüfung des ausgewählten Fahrzeugs entsprechend neu definiert.

Während Alfred Nett (FDP) die vorgetragenen Argumente beziehungsweise dringenden Empfehlungen des Innenministeriums, der ADD und der Kreisverwaltung absolut nicht nachvollziehen konnte, sprach er sich vehement gegen die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs aus.

CDU, SPD und Grüne stimmten für Beschlussvorschlag

CDU, SPD und Grüne votierten dagegen einstimmig für folgenden Beschlussvorschlag: „Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kommunalagentur NRW zu beauftragen, ein entsprechendes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Fahrzeugtyp DLK 18/12, alternativ DLK 23/12, durchzuführen. Die Ausschreibung soll für ein wiederaufbereitetes Fahrzeug (auch bezeichnet als ‚Refurbishment‘-Fahrzeug) oder vergleichbares Gebrauchtfahrzeug bis zu einer Höchstgrenze von 250.000 Euro und ein Testat des Prüfdienstes der Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP durchgeführt werden, der diesem Altfahrzeug eine Förderfähigkeit im Sinne der rheinland-pfälzischen Förderrichtlinien attestiert.

Bevor hierzu ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet wird, ist die Verwaltung aufgefordert, an die Bewilligungsbehörde einen Antrag auf Zuwendung sowie einen Ausnahmeantrag hinsichtlich der Förderung derartiger Fahrzeuge ebenso zu stellen, wie auch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Der Verbandsgemeinderat stimmt außerdem der außerplanmäßigen Auszahlung von etwa 8.000 Euro für die Ausschreibung der Drehleiter zu. Die Kosten für die Anschaffung der Drehleiter von etwa 250.000 Euro sind im Haushaltsplan des Jahres 2019 einzustellen.“