Politik | 22.03.2023

BfS gegen derzeitige Fortsetzung der Planung von Baugebiet „Am Burggraben“ in Heimerzheim

Bauliche Maßnahmen erst nach Erkenntnis verschiedener Analysen absehbar

Swisttal. In seiner Sitzung am 16. März 2023 hatte der Ausschuss „Planung und Verkehr“ der Gemeinde Swisttal Beschlüsse zur weiteren Umsetzung des Baugebietes „Am Burggraben“ in Heimerzheim zu fassen. Allein 24 Einwände der Bürgerinnen und Bürger; insbesondere zu den Themen Hochwasserschutz, Starkregen und Verkehrssicherung sowie 18 Anregungen des Rhein-Sieg-Kreises und Erftverbandes galt es, jetzt erneut zu beantworten.

Offene Punkte, wie eine mögliche Festsetzung der Begrünung von Carports, die Umsetzung eines Fußgängerweges in Höhe der geplanten Kindertagesstätte sowie die Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Elementen wie Verkehrsinseln, eine Verkehrsverschwenkung, Tempobegrenzung, etc. werden von der Gemeindeverwaltung nochmals fachlich geprüft und dem Rat am 30.03.2023 zur Entscheidung vorgelegt.

Eine Planung von zusätzlichem Wohnraum für Swisttal, insbesondere durch Schaffung eines Angebots durch den Bau von Mehrfamilienhäusern begrüßt die BfS ausdrücklich.

Nach den leidvollen Erfahrungen durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 sehen die BfS aber die Notwendigkeit, alle geplanten Neubauvorhaben besonders auf den Prüfstand zu stellen. Die BfS hält eine Fortsetzung der Planung für das Baugebiet „Am Burggraben“ nach derzeitigem Stand äußerst kritisch. Weil die Fragen zur Problematik mit der Verkehrssicherheit aber vor allem die Betroffenheit des Gebietes im Falle eines Hochwassers/Starkregenereignisses für die BfS nicht abschließend geklärt sind, haben die BfS gegen eine Fortsetzung des Vorhabens zum heutigen Zeitpunkt gestimmt.

Zur Begründung: die bisherigen Gutachten des Erftverbandes und der beauftragten Firma aquatec in Bezug auf eventuelle Hochwasser- und Starkregenereignisse beziehen sich nur auf das Baugebiet an sich, berücksichtigen aber nicht die umgebenden Flächen. Hier ist heute schon in den Hinweiskarten Starkregengefahren (GeoPortal Stand 1.07.2021) ersichtlich, dass das abfließende Wasser das Baugebiet im südlichen Teil erreicht und eine Höhe von 0,5m oder höher hat. Hinzu kommt die angenommene Fließgeschwindigkeit des Oberflächenwassers von bis zu 2,0 m/Sek.

Dies wird noch durch die Aussage des Erftverbandes untermauert, dass das Wasser in den Böden rund um das Baugebiet schlecht oder gar nicht versickern kann.

Zudem ist die offizielle Festsetzung von Überschwemmungsgebieten noch nicht erfolgt. Diese würde in den Planungen eine Rechtssicherheit für den Initiator als auch für die zukünftigen Bauwilligen mit sich bringen.

Die Hinweiskarten Starkregengefahren für NRW sind ebenfalls gerade in der Ausarbeitung und noch nicht final abgeschlossen. Somit fehlt den BfS die kommunale Starkregenanalyse, welche eine finale Beurteilungssicherheit für das Baugebiet „Am Burggraben“ liefern könnte.

Die baulichen Maßnahmen zur Eigenvorsorge für die Bauwilligen und Anrainer sind nach Auffassung der BfS nach erst nach Erkenntnis aus den beschriebenen Analysen absehbar. Erst dann können Vorsorgemaßnahmen zur Entwässerung bzw. zur Vermeidung von Schäden an den Wohngebäuden sowie dem Kindergarten in ihrer Wirksamkeit beurteilt werden.

Pressemitteilung

Bürger für Swisttal (BfS)

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