Dr. Jan Bollinger (AfD) zum Urteil gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Erpel:

Beiträge solltenvollständig zurückerstattet werden

Erpel. 2016 hat Erpel die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge eingeführt und in der dafür nötigen Satzung Erpel in zwei Abrechnungseinheiten aufgeteilt. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab jetzt in einem Musterverfahren einem Kläger Recht, der gegen den Beitragsbescheid geklagt hatte. Erpel wird entgegen der ursprünglichen Satzung als eine Abrechnungseinheit eingestuft. Das Gericht hat nicht nur die Kreisstraße als verbindendes Element gesehen, sondern sieht auch in der Entfernung der Bebauung zwischen den beiden Ortsteilen Erpel und Orsberg von etwa 60 bis 70 einen räumlichen Bauzusammenhang. Zudem werden der Schulweg und der bestehende Fußweg mehr als eine verbindende als für eine trennende Wirkung der Ortsteile gesehen. Aktuell besteht daher ein Anspruch auf vollständige Erstattung der bereits geleisteten Beiträge. Laut Berichterstattung in der Presse will Erpel nun wegen der zu erwartenden Kosten für die Gemeinde Erfolgsaussichten und Kosten für ein erneutes Verfahren prüfen lassen und erwägt Berufung.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, Neuwieder Landtagsabgeordneter und 1. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Kernpunkt des Urteils ist, dass mit dem Urteil die bestehende Satzung in Erpel für null und nicht erklärt wurde mit der Frage, ob damit den betroffenen Eigentümern die bereits bezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen. Die CDU will in dem Urteil keinen Anspruch auf vollständige Erstattung der bereits geleisteten Beiträge erkennen und erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.“

Dr. Bollinger weiter: „Erpel kann heute als Musterbeispiel gesehen werden. Komplizierte Abrechnungsverfahren werden von vielen Betroffenen als ungerecht empfunden. Anlieger und Gemeindeverwaltung stehen sich oft unversöhnlich gegenüber. So will jetzt auch die Gemeinde Erpel Erfolgsaussichten und Kosten für ein neues Verfahren prüfen lassen. Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge werden somit nicht nur in Erpel zu langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren führen. Neben erhöhten Klageverfahren erfordert die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, egal ob Einmalzahlung oder WKB, hohe Verwaltungskosten; bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen kommen noch die Kosten für die Systemumstellung hinzu.“

Dr. Bollinger abschließend: „In immer mehr Bundesländern werden die Straßenausbaubeiträge für kommunale Straßen aus guten Gründen ganz abgeschafft und wie alle anderen Straßen auch aus Steuermitteln finanziert. In Rheinland-Pfalz sind die Bürgerinnen und Bürger von der SPD-geführten Landesregierung weiter dazu verurteilt worden, diese vollkommen ungerechte Straßenausbaufinanzierung zu übernehmen. Erpel zeigt: Wiederkehrende Beiträge sind komplizierter, bürokratischer, rechtlich angreifbarer und damit streitträchtiger. Die AfD hat als erste Partei die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert und das Thema damit auf die Agenda gesetzt. Denn wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind nicht nur ungerecht, sondern unterm Strich auch teurer als Einmalbeiträge. Darum werden wir uns weiterhin für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz einsetzen. Falls die Gemeinde Erpel mit ihrer Berufungsklage Ernst machen sollte: wir unterstützen auch Initiativen aus der Bürgerschaft und haben erst kürzlich die Bürgerinitiative Wissen bei einer Klage gegen die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in der Stadt Wissen unterstützt.“ Pressemitteilung

Dr. Jan Bollinger (AfD)