Erwin Rüddel setzt auf das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz

Bessere medizinischeVersorgung auf dem Land

Kreis Neuwied. „Um eine gute medizinische Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Kreis Neuwied – zu gewährleisten, bedarf es schneller und gut überlegter Anstrengungen. Einen entscheidenden Schritt hat dazu der Deutsche Bundestag mit Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes geleistet“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag spricht von einem erforderlichen und erfolgreichen Schritt in die richtige Richtung. Über das TSVG werde die Gesundheitsversorgung in Deutschland schneller, besser und digitaler. „Wir wollen beispielsweise, dass Patientinnen und Patienten zukünftig schneller Arzttermine bekommen – auch beim Hausarzt -, als das leider bislang der Fall sein kann“, so der Gesundheitspolitiker.

Schneller zum Arzttermin

Mit dem neuen Gesetz werde für mehr Schnelligkeit bei Arztterminen gesorgt. Der Ausbau von Terminservicestellen sei Kern des Gesetzes. „Die Terminservicestellen sollen für Patientinnen und Patienten rund um die Uhr ganzjährig zentrale Anlaufstellen sein über die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117“, teilt der Christdemokrat mit. Grundversorgende Fachärzte, wie beispielsweise Frauenärzte, Orthopäden oder HNO-Ärzte werden zukünftig mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung) anbieten, die den Ärzten zusätzlich, über das bisherige Budget hinaus, von den Krankenkassen vergütet werden.

Bessere Vergütung

für Landärzte

Bisher mussten Ärzte für zusätzliche Patientenversorgung Abschläge in der Vergütung in Kauf nehmen. Zukünftig wird es für Ärzte für Neupatienten eine deutlich bessere Vergütung geben und der Schutz vor Regress wird noch einmal deutlich ausgeweitet. Speziell für ländliche Regionen wird es zudem obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte geben, sodass die Landarzttätigkeit besser vergütet wird.

So stellt der Bund mit dem Terminservice – und Versorgungsgesetz (TSVG) viel zusätzliches Geld zur Verfügung, um die niedergelassenen Ärzte zu stärken und damit den Arztberuf – vor allem auch in ländlichen Gebieten – attraktiver zu machen. Ärzte erhalten einerseits extrabudgetäre Vergütung bei der Übernahme von Patientinnen und Patienten von einer Terminservicestelle sowie andererseits zusätzliche Vergütung, wenn den Patientinnen und Patienten schnelle Termine beim Facharzt vermittelt werden. Dabei werden auch die entsprechenden Verwendungszwecke erweitert, z. B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen. Darüber hinaus werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenige Ärzte gibt. Das TSVG positioniert sich auch eindeutig zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Versorgungsform der Zukunft und legt die Frist bis zur Vorlegung einer überarbeiteten sowie zielgenaueren Bedarfsplanung für Arztsitze auf den 1. Juli fest. Damit können die KVen noch schneller und zielgenauer die Versorgung sicherstellen. Zudem entfallen gegebenenfalls bestehende Zulassungssperren für Neuniederlassungen von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, soweit dies von den Ländern so bestimmt wird.

800 Millionen Euro zusätzlich

„Mit diesem Gesetz stellen wir zusätzlich 800 Millionen Euro zur Verfügung und übernehmen die finanziellen Herausforderungen, um Ärzte besser zu vergüten, und somit für eine bessere medizinische Versorgung auf dem Land zu sorgen, während die Landesregierung die Augen vor den Herausforderungen der Zukunft verschließt“, betont Rüddel. Der Abgeordnete unterstreicht, dass alle Menschen, ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land Anspruch auf die gleich gute medizinische Versorgung haben. Rechtens sei das Verlangen im Gesundheitswesen mit digitalen Lösungen den Alltag zu erleichtern. „In einem so buchstäblich lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren und dazu die Voraussetzungen schaffen. Genau dem trägt des Terminservice- und Versorgungsgesetz Rechnung“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung des

Bürgerbüros AK

Erwin Rüddel MdB