Wichtige Themen für den Kreis Neuwied sind Verkehrsinfrastruktur und medizinische Versorgung

„Bonn-Vertrag“ soll Profil und Potenzial der Region als Kompetenzzentrum für Deutschland sichern und ausbauen

„Bonn-Vertrag“ soll Profil und Potenzial der Region als Kompetenzzentrum für Deutschland sichern und

Mit einem „Leitbild“ geht die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler/Neuwied in die Verhandlungen mit dem Bund übereine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz („Bonn-Vertrag“). (v.r.n.l.): Achim Hallerbach, Landrat des KreisesNeuwied, Nathanael Liminski, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei NRW, Bonns OberbürgermeisterAshok Sridharan, Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Staatssekretär Clemens Hoch, Chef derrheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Dr. Jürgen Pföhler, Landrat des Kreises Ahrweiler.

Bonn/Berlin/Kreis Neuwied. Mit einem „Leitbild“ geht die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler/Neuwied in die Verhandlungen mit dem Bund über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz („Bonn-Vertrag“). Ziel ist es, Bonn und die Region in der vom Berlin/Bonn-Gesetz beschriebenen, besonderen Funktion als zweites bundespolitisches Zentrum, als Standort der Vereinten Nationen, als Zentrum für internationale Zusammenarbeit und als Kompetenzzentrum für nachhaltige Entwicklung und für Wissenschaft, für Cyber-Sicherheit, Informationstechnologie und Datendienste sowie für die Kultur zusätzlich zu stärken.

Der Landrat des Kreises Neuwied, Achim Hallerbach, sitzt dabei mit am Verhandlungstisch. Hallerbach betont: „Wichtige Themen sind für uns die Verkehrsinfrastruktur und die medizinische Versorgung. Bei rund 10 000 Bonn-Pendlern aus dem Kreis Neuwied und 12 000 Pendlern aus dem Kreis Ahrweiler erscheint die Verbesserung der Verkehrsanbindung zwischen den Räumen besonders wichtig. Neben der Verbesserung der Straßen beinhaltet dies auch den Ausbau des Schienennahverkehrs sowie die geplanten Radschnellwege am Rhein. Ferner müssen die Kompetenzen, die die Region auf dem Gebiet der Gesundheits- und Wissenschaftsregion hat, noch weiter untermauert werden“. Hallerbach denkt dabei an künstliche Intelligenz und Telemedizin. Die Kliniken der beiden Landkreise Ahrweiler und Neuwied sollten nach seinen Vorstellungen mit der Uniklinik Bonn weiter vernetzt werden. Somit könnte dann ein Telekonsiliarisches Bundeszentrum aufgebaut werden.

„Es geht uns nicht um Ausgleichsleistungen des Bundes, wie diese nach dem Umzugsbeschluss erforderlich waren“, betonten die Mitglieder der Großen Arbeitsgruppe Bonn/Berlin, die unter Leitung von Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan die Endfassung verabschiedete. „Wir wollen mit dem Bund vielmehr vereinbaren, die in der Region Bonn in einzigartiger Weise gebündelten Stärken und Exzellenzcluster zielgerichtet zu nutzen und im gesamtstaatlichen Interesse weiter auszubauen. Dieses Kompetenzzentrum für Deutschland gilt es zu sichern und weiterzuentwickeln.“

„Die Landesregierung begrüßt das gemeinsame Leitbild, mit dem Bonn und die Region in die Gespräche über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz gehen werden“, betonte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, der gemeinsam mit seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen und Staatssekretär Nathanael Liminski die Region länderseitig gegenüber Berlin vertrat. Liminski betonte unter anderem: „In den letzten zwei Jahren hat die Landesregierung bereits wichtige Initiativen zur Stärkung Bonns als einzigem deutschen UNO-Standort angestoßen. Nun ist der Bund am Zug.“ Für Rheinland-Pfalz sei es darüber hinaus besonders wichtig, dass keine Stellen in den Bundesbehörden mit Sitz in Rheinland-Pfalz verloren gingen. Dies sei in dem Leitbild klar formuliert, so Hoch weiter.

„Unser Leitbild sendet gute Signale Richtung Berlin“, so Achim Hallerbach in einer Pressemitteilung. Und er ergänzt „Wir zeigen, dass wir in der Region eng zusammenarbeiten – und zwar auf freiwilliger Basis und über parteiliche Grenzen hinweg.“

Der Großen Arbeitsgruppe Bonn/Berlin gehören die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Ahrweiler, der Kreis Neuwied, die Staatskanzleien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage aus der Region, die Universität Bonn und der Gesamtpersonalrat des Bundes an.

Hintergrund

Das Bonn/Berlin-Gesetz vom 26.04.1994 und die darin enthaltenen Zusagen für die Region Bonn waren eine gute Grundlage für das Gelingen des Strukturwandels in Bonn und der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler/Neuwied. Mit diesem Gesetz hat der Bund seine Verantwortung für die Stadt und die gesamte Region anerkannt, deren monostrukturierte Entwicklung er seit 1949 mitgeprägt hatte. Entgegen den Zusagen im Berlin/Bonn-Gesetz befindet sich seit 2008 jedoch nicht mehr die Mehrzahl der Arbeitsplätze in den Bundesministerien in Bonn. Ende 2018 waren es nur noch rund ein Drittel. Das entspricht etwa 6.400 Arbeitsplätzen in Bonn und 13.700 in Berlin.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das Bekenntnis von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 zum Berlin/Bonn-Gesetz für Bonn und die Region eine große Bedeutung. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung (Bonn-Vertrag) schließen.“