Grafschafter Politik entfernt sich immer weiter von den Bürgern

Bürgernah ist anders

Gemeinde Grafschaft. „Man ist in letzter Zeit immer häufiger geneigt zu hinterfragen, wem die Grafschafter Politik eigentlich dient“, so Matthias Hänsch, Gelsdorfer Ortsbeiratsmitglied und sachkundiger Vertreter der FWG, im Nachgang zur letzten Sitzung des Bauausschusses. Zu beiden inhaltlichen Tagesordnungspunkten der Sitzung gilt es Kritik anzubringen. Bei der Fragestellung zur Fortentwicklung der Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhäuser war die Sachverhaltsdarstellung leider nicht sauber aufbereitet, so dass in der für den Ortsbezirk Ringen durchaus wichtigen Fragestellung in Bezug auf das Bürgerhaus die Willensäußerung der Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsbezirkes unbeachtet blieb und dem Ausschuss nur das genehmere und völlig konträre Ergebnis der gesamten Grafschaft präsentiert wurde. In Gelsdorf wird neben der BI auch der komplette Ortsbezirk ignoriert und Einwände zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplans werden einfach „weggewägt“. – Ein Dialog mit den Bürgern wird nicht gesucht, es wird auf die vermeintlich „konfrontationsarme“ Möglichkeit der Beteiligungsverfahren verwiesen.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Oktober 2022 hatte der Rat im TOP 5 klare Aufträge erteilt, die vor erneuter Behandlung des Themas abzuarbeiten wären. – Dies ist nach Auffassung der FWG und auch vieler Gelsdorfer Bürgerinnen und Bürger unvollständig und teilweise oberflächlich erfolgt. Ob der dort vorgesehene größere Investor überhaupt zu seinen Plänen angefragt wurde, ist fraglich, zumindest aus der Formulierung und den Unterlagen zu TOP 2 des Hauptausschuss vom 2. Februar 2023 nicht zu entnehmen. Hier hatte die FWG mit Blick auf eine Minimierung der Gefahren verschiedene Vorschläge eingebracht:

• Die Planung des RRB 2 / Erweiterungsbereich Gewerbegebiet zu überarbeiten, mit dem Ziel das Einstauvolumen wenigstens zu verdoppeln.

• Eine konkrete Prüfungen eines Rückhaltebeckens im Bereich B257/L83 und Altbroicher Weg in Gelsdorf zu beauftragen. Die Ergebnisse mit Kostenschätzungen zur weiteren Beratung vorzulegen.

• Die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes des Altbaches zu beauftragen. Die Ergebnisse mit Kostenschätzungen zur weiteren Beratung vorzulegen.

• Für das stark überlastete Kanalnetz Gelsdorf sollen weitergehende Informationen eingeholt werden, wie hydraulisch saniert werden kann. Was dies für den Ort bedeutet und in welchem zeitlichen Ablauf eine solche Sanierung durchgeführt werden kann. Die Ergebnisse sind zur weiteren Beratung vorzulegen.

• Den Investor des obstwirtschaftlichen Betriebes erneut aufzufordern, konkrete Pläne und Ansichten der Unterkünfte vorzulegen.

• In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom Oktober 2022 erst wieder über die Abwägung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen zu beraten, wenn die vorgenannten Punkte abgearbeitet sind.

Das hätte den Schutz der Bevölkerung priorisiert und wäre ein Einstieg in eine Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Vorfeld von Projekten gewesen, aber anscheinend stehen andere Interessen im Vordergrund.

Pressemitteilung der

FWG Grafschaft