Wählervereinigung Für Kobern-Gondorf-Dreckenach

Das Land belastet alle Bürgerinnen und Bürgerdeutlich mit dem „neuen Kommunalen Finanzausgleich“

Kobern-Gondorf/Dreckenach.Das Land wurde zweimal rechtskräftig durch den Verfassungsgerichtshof verurteilt, die Städte und Gemeinden im Land mit einer Mindestfinanzierung auszustatten. Aus diesem Grunde hat das Land unter dem nichtssagenden Begriff „Kommunaler Finanzausgleich“ angeordnet, dass alle Kommunen unter Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung, massiv die Steuersätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern rückwirkend ab dem 01.01.2023 erhöhen.

Mit diesem Schritt umgeht das Land die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Mindestfinanzierung der Kommunen. Die Bürger müssen nun selbst zusätzlich zu den bereits bestehenden enormen Belastungen die vom Land weiter ignorierte Mindestfinanzierung vornehmen. Dazu kommt, dass die Kommunalaufsicht aufgefordert wurde, keine unausgeglichenen Haushalte mehr, weder der Kommunen, noch der Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltungen, zu genehmigen. Dies führt dazu, dass die Verbandsgemeinden und die Kreisverwaltungen von den Gemeinden höheren Umlagen fordern, was wiederum zu Lasten der Gemeinden und somit zu Lasten der Bürger führt.

In Kobern-Gondorf kann man derzeit wieder einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Wenn dies nicht so wäre, müssten die Grund- und Gewerbesteuer, wie in anderen Kommunen, noch weiter erhöht werden.

Die vom Land angeordneten Mehrbelastungen treffen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Die höheren Grundsteuern für Häuser führen bei diesen zu höheren Nebenkosten.

Für Kobern-Gondorf bedeutet dies konkret: Die Grundsteuer A steigt um 15 Prozent. Die Grundsteuer B steigt um 30 Prozent. Die Gewerbesteuer steigt gering. Damit liegt man auf den Sätzen, die mindestens vom Land gefordert werden. Da die Gemeinde bisher solide mit den Steuergeldern umgegangen ist, wird man dazu noch bestraft. Man bekommt vom Land rund 340.000,00 Euro weniger Zuweisungen. Andere Kommunen im Bereich des Kreises Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel müssen ihren Bürgern weit höhere Belastungen im Namen des Landes zumuten, da sie eben keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen können.

Ausblick: Sollte die Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 gelten soll, nicht in den laufenden Verfahren für verfassungswidrig erklärt werden, ist damit zu rechnen, dass die Grundsteuern weiter steigen werden.

Die Kommunen selbst mit ihren Bürgermeistern, den Stadt- und Gemeinderäten haben darauf keinerlei Einfluss. Das Land ist der alleinige Schuldige, die vorsätzlich von ihm angeordneten deutlichen Mehrbelastungen ohne jegliche Rücksichtnahme den Bürgerinnen und Bürgern aufzubürden.

Pressemitteilung der

Wählervereinigung

Für Kobern-Gondorf-Dreckenach