Lockerungen nach der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung

Das „geht“ im Kreis Cochem-Zell

Die 22. Corona-Bekämpfungsverordnung (22. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz sieht weitere Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen sowie in den Bereichen des Sports, der Gastronomie, der Kultur und der Freizeiteinrichtungen vor.

Das „geht“ im Kreis Cochem-Zell

Quelle: pixabay

Kreis Cochem-Zell. Da der Landkreis Cochem-Zell nach den maßgeblichen Sieben-Tages-Inzidenzwerten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) seit mehreren Wochen bei einer Inzidenz von unter 50 liegt, werden alle für den Landkreis geltenden Lockerungen hier kurz zusammengefasst:

Kontaktbeschränkungen: fünf Personen aus fünf Hausständen (zzgl. Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene)

Gastronomie: Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie, Abholung von Speisen/Getränken an der Theke erlaubt

Sport: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen zzgl. Trainer, Geimpfte und Genesene.

Training (kontaktfrei) im Innenbereich mit zehn Personen zzgl. Trainer, Geimpfte und Genesene, 20qm Trainingsfläche pro Person in Fitnessstudios, Tanzschulen usw., 25 Kinder bis 14 Jahren zzgl. Trainer innen und außen mit Kontaktsport, 250 Zuschauer im Außenbereich.

Freizeit und Kultur: Saunen, Freibäder und Badeseen mit 50 Prozent Kapazitätsauslastung und weiteren Hygienemaßnahmen, Freizeiteinrichtungen (z. B. Minigolfanlagen) sind geöffnet, Vorausbuchungspflicht in Freizeitparks, Theater, Kino usw. innen mit 100 und im Freien mit 250 Zuschauern, Proben in der Breiten- und Laienkultur im Außenbereich mit zehn Teilnehmern zzgl. Trainer oder mit max. 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren.

Gastgewerbe (für Hotels): Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstücksbuffet ist zulässig, Saunaöffnung, Wellnessangebote, Hallenbadnutzung zulässig (unter Auflagen).

Religion: Gemeindegesang im Freien ist zulässig, Musik/Gesang in der Kirche durch kleine Ensembles möglich, Kommunions-/Konfirmations- und Firmunterricht zulässig.

Alle übrigen Einschränkungen bleiben in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anstieg der Inzidenz auf über 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen dazu führt, dass manche Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Dies wird dann erneut bekannt gemacht. Ab dem 21. Juni werden weitere Lockerungen vom Land in Aussicht gestellt.

Die Sanitäranlagen auf Campingplätzen bleiben weiterhin geschlossen.

Eine detaillierte Übersicht über die derzeit geltenden  Coronamaßnahmen in allen weiteren Bereichen gibt es unter www.cochem-zell.de/coronaregeln .

Pressemitteilung Kreisverwaltung Cochem-Zell.