Resolution des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz Wirges

Das wünscht sich die Politikfür die Zukunft von ViaSalus in Dernbach

Wirges. Folgende Resolution wurde einstimmig von Verbandsgemeinderat und Ortsbürgermeisterkonferenz beschlossen:

1. Der Verbandsgemeinderat Wirges und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Geschäftsführung der Katharina Kasper ViaSalus GmbH, sowie den Sachwalter der Gläubiger, bei der anstehenden Restrukturierung und Neuaufstellung des Unternehmens neben der unbestritten notwendigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung auch den Versorgungsauftrag für die Region und damit die wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung, die Sicherstellung einer menschenwürdigen Betreuung der älteren Menschen sowie die große Bedeutung als Arbeitgeber in der Region im Blick zu behalten.

Im zu erstellenden Sanierungsplan dürfen nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Kennzahlen eine Rolle spielen. Die Folgen für die Versorgung der Bevölkerung in der Region müssen ebenfalls berücksichtigt bleiben.

Der Erhalt der Einrichtungen in ihrer Leistungsbreite muss das Ziel der Neustrukturierung sein.

2. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Krankenkassen als Kostenträger, die auskömmliche Finanzierung von kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum wie hier in Dernbach nachhaltig sicherzustellen. Hierzu wurde das System der Sicherstellungszuschläge geschaffen. Diese müssen bei Bedarf sowohl in ausreichender Höhe als auch zeitnah fließen, damit die Liquidität der Kliniken gesichert ist.

Sicherstellungszuschläge sind vorgesehen für Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend aus den regulären Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind. Diese Voraussetzungen sind beim Krankenhaus Dernbach derzeit nicht erfüllt. Es sollte aber geprüft werden, ob eine Weiterentwicklung der Vorgaben zu einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung der Krankenhäuser im ländlichen Bereich beitragen könnte. Das Krankenhaus Dernbach ist unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung des unteren Westerwaldkreises.

Die Krankenkassen haben aus Sicht des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz die Verpflichtung, die Beiträge ihrer Mitglieder so einzusetzen, dass in der Grund- und Regel-Versorgung keine Zwei-Klassen-Versorgung zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen eintritt. Die Bevölkerung im ländlichen Raum hat den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischen Leistungen in akzeptabler Zeit und Entfernung, wie dies im städtischen Umfeld der Fall ist.

3. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Bundes- und Landespolitik, sich dafür zu verwenden, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik so zu gestalten, dass auch kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum überlebensfähig sind.

4. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Landesregierung, sich für den Erhalt des Krankenhauses Dernbach einzusetzen. Dies entspricht der Zielsetzung des Landes Rheinland-Pfalz zur Stärkung des ländlichen Raumes. Nicht umsonst sind die Aufwendungen für die umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre regelmäßig mit großen Beträgen aus Landesmitteln gefördert worden. Das Krankenhaus ist eine der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Gesundheitsversorgung im Unteren Westerwald und wichtiger Bestandteil für die Aufrechterhaltung der Funktion des kooperierenden Mittelzentrums Dernbach, Montabaur, Wirges nach dem Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV).

5. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Ärzteschaft der Region, im Interesse der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung der Menschen im unteren Teil des Westerwaldkreises die Möglichkeit zu einer besseren Verzahnung des stationären Angebotes mit den niedergelassenen Ärzten zu nutzen. Kooperationsmöglichkeiten sollten im Interesse des Krankenhauses, der niedergelassenen Ärzte sowie der Patienten intensiv geprüft werden. Notwendige stationäre Behandlungen sollten – soweit möglich – am Standort Dernbach erfolgen.

6. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Menschen in der Region, bei der Notwendigkeit eines stationären Krankenausaufenthaltes immer zu prüfen, ob die notwendige medizinische Leistung nicht auch genauso gut im Krankenhaus Dernbach erbracht werden kann. Jede Leistung, die dort gut und qualifiziert möglich ist, sollte auch dort vorgenommen werden.

7. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Träger der Krankenhäuser in der Region, Möglichkeiten der Kooperation der Häuser verstärkt zu prüfen um Synergieeffekte auszuloten. Die Vertreter der Kommunalpolitik werden gebeten, solche Kooperationen aktiv mit zu unterstützen.

8. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz fordern die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Einrichtung einer Notfall- bzw. sog. „Portalpraxis“ am Standort des Krankenhauses Dernbach ernsthaft zu prüfen.

9. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz weisen darauf hin, dass ein Erhalt des Herz-Jesu-Krankenhauses und der beiden Dernbacher Senioreneinrichtungen geboten ist. In Bezug auf die demografische Entwicklung ist die wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung in der am Herz-Jesu-Krankenhaus vorgehaltenen Leistungsbreite gerade für die älteren Menschen von erheblicher Bedeutung. Zudem tragen das Krankenhaus wie auch die Seniorenzentren zum Erhalt der Attraktivität der Region für alle Wirtschaftsbereiche sowohl für die Gewinnung neuer als auch für den Verbleib vorhandener Fachkräfte bei und sind ein wichtiger Auftraggeber der heimischen Wirtschaft.

10. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz erklären sich solidarisch mit den im Krankenhaus und den Seniorenheimen tätigen Menschen. Die Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter haben all die Jahre mit großem Engagement sehr gute und kompetente Arbeit für die Patienten geleistet und den guten Ruf der Einrichtungen nachhaltig begründet. Dies gilt auch heute unter den augenblicklich schwierigen Bedingungen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhaus und Seniorenzentren wird daher der größte Respekt und Anerkennung für die bisher geleistete und noch zu erbringende Arbeit entgegen gebracht. Dem Verbandsgemeinderat und der Ortsbürgermeisterkonferenz ist bewusst, dass die Betroffenen einerseits Sorge um die Zukunft ihres Arbeitsplatzes haben, andererseits Fachkräfte überall gesucht werden. Im Interesse der Einrichtungen appellieren sie an die Mitarbeiter, sich nicht vorschnell beruflich neu zu orientieren und das einzuschlagende Sanierungskonzept tatkräftig zu unterstützen.

Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz fordern die Geschäftsführung und den Sachwalter der Gläubiger auf, während der Erstellung des Sanierungsplanes einen engen Kontakt mit den Mitarbeitern zu pflegen, damit diese kontinuierlich über Planung und eintretende Entwicklungen informiert sind. Verbunden damit ist die Forderung nach dem Erhalt aller Arbeitsplätze am Standort Dernbach.

11. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an alle Verantwortlichen beim Träger, den Gläubigern, der Politik und den Kostenträgern, eine zukunftsfähige Strategie für den Erhalt des Krankenhauses und der Seniorenzentren St. Agnes und St. Josef zu entwickeln und diese nachhaltig umzusetzen. Nur so kann eine wohnortnahe und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Menschen durch vernetzte ambulante und stationäre Angebote erhalten bleiben.

12. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wirges sowie der Bürgermeister der Stadt Wirges stellen abschließend fest, dass sie all ihre politische Kraft zum Erhalt des Herz-Jesu-Krankenhauses Dernbach und der Seniorenzentren St. Agnes und St. Josef in Dernbach einsetzen werden.

Pressemitteilung

der Verbandsgemeinde Wirges