Politik | 23.01.2019

Borsteinabsenkung in Lüfelberg

Der Bau barrierefreier Querungen gehen voran

Ortsvorsteher Siegfried Schwaner an der Baustelle. privat

Lüftelberg. Das Grundbedürfnis aller Menschen ist der Wunsch, mobil zu sein. Dies gilt besonders für in ihrer Mobilität eingeschränkte Verkehrsteilnehmer.

Der Bau barrierefreier Querungen von Fahrbahnen zu Gehwegen oder Radwegen ist deshalb im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gesetzlich geregelt.

Der zur Meckenheimer Verwaltung gehörende Baubetriebshof hat in enger Zusammenarbeit mit sachkundigen Vertretern des hiesigen Grünflächenamtes eine Bordsteinabsenkung an der Lüftelberger Kreuzung Kottenforststraße/Nordstraße/Petrusstraße vorgenommen.

Es ermöglicht eine barrierefreie Überrollbarkeit, ebenso wie eine eindeutige Erkennbarkeit für Blinde und Sehbehinderte. Für Verkehrsteilnehmer, die sich rollend fortbewegen, stellen Niveauunterschiede grundsätzlich Hindernisse dar, die überwunden werden müssen.

Das Querungsbord ermöglicht als „Nullabsenkung“ mit einer Gehweg- und Bordsteinanschlusshöhe von 3 cm einen leicht überrollbaren Höhenübergang.

Ergänzt wird er durch die Schuppenplatte mit asymmetrischer Profilierung. Diese gibt Blinden und Sehbehinderten beim Abtasten deutlich unterschiedliche taktile Signale in der Links-/Rechts-Pendelbewegung.

Pressemitteilung

Siegfried Schwaner

Ortsvorsteher Lüftelberg

Ortsvorsteher Siegfried Schwaner an der Baustelle. Foto: privat

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