Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Stadtratssitzung in Mayen

„Die SteG ist ein Fass ohne Boden“

„Die SteG ist ein Fass ohne Boden“

Walter Scharbach, AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Mayen. Foto: privat

08.10.2021 - 10:32

Mayen. „Bedingt durch die Hygienevorschriften in der Corona Pandemie wurde auch diese Sitzung nicht im Rathaus, sondern im Bürgerhaus im Stadtteil Hausen durchgeführt.

Nach Erledigung der notwendigen Formalitäten wurde unter Punkt 9 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 780.000 Euro durch die Stadt für die Verlängerung eines Darlehens des Badezentrums beschlossen. Diese Übernahme war, wie gewöhnlich eine reine Formsache, weil der Stadt keine Wahl bleibt, als diese Bürgschaft zu übernehmen, um eine Insolvenz des Badezentrums bzw. der Stadtwerke abzuwenden.

Leider haben solche Vorgänge eine traurige Tradition und kosten den Bürgern dieser Stadt jährlich ca. 1,3 Mio. Euro, Tendenz steigend. Eine Schließung des Badezentrums kommt für die Stadt nicht in Frage, allerdings müssen wir uns alle die Frage stellen, wie lange können wir uns das Badezentrum noch leisten, ohne eine Änderung herbeizuführen. Eine Privatisierung hätte sicher zur Folge, dass die Eintrittspreise erhöht würden und so mancher Badegast diese nicht mehr bezahlen kann oder will. Hier könnte die Stadt sozial schwächeren Badegästen mit Kostenbeteiligungen helfen und trotzdem viel Geld einsparen.

Im nachfolgenden Punkt 10 beschloss der Stadtrat die Ausführungen der Fa. BDO aus Essen zur Kenntnis zu nehmen. Die BDO hatte ab 2019, unter dem damaligen OB Treis, den Auftrag erhalten eine Organisationsuntersuchung der städtischen Eigengesellschaften durchzuführen. Hierfür hatte die BDO satte 80.000 Euro erhalten und festgestellt, dass die Stadtwerke Mayen und die SteG liquidiert und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts übergehen sollten. Die Stadt und auch der Rat wollen mehrheitlich keine AöR gründen, sondern die og. Eigengesellschaften wieder in die Stadtverwaltung integrieren und damit ca. 50.000 Euro an Kosten jährlich einsparen. Hierüber wurde heftig diskutiert, weil die CDU der Meinung war, dass man noch mehr Geld in die SteG pumpen müsste, damit sie ihrem Auftrag, nämlich der Schaffung von sozialem Wohnraum nachkommen könne. Diesem Ansinnen wurde von uns klar widersprochen, weil die Erfahrungen der letzten Jahre in Bezug auf die tatsächlichen Leistungen des SteG ein ganz anderes Bild zeichnen. Uns geht es nicht um Schuldzuweisungen gegen einzelne Personen, aber die SteG ist ein Fass ohne Boden und sollte schon deshalb beendet werden. Als Termin hierfür ist der 31.12.2022 vorgesehen. Würde man die Arbeits- und Zielbedingungen der SteG dahingehend abändern, dass diese gewinnorientiert arbeiten könnte, käme im Gegenzug kein sozialer Wohnraum zustande. Hier liegt die eigentliche Ursache für das Scheitern einer städtischen Eigengesellschaft, welche nicht gewinnorientiert arbeitet. Die Mehrheit der Ratsmitglieder entschied sich daher für die Kenntnisnahme dieser Vorlage.

Unter Punkt 23 wurde die Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages und deren Verschonungssatzung beraten. Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge haben zur Folge, dass alle Haushalte jährlich eine (noch festzulegende Gebühr) für den Erhalt bzw. den Ausbau aller Anwohner-Straßen entrichten müssen. Im Gegenzug entfallen die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für den Einzelnen im Falle einer zwingend notwendigen Ausbaumaßnahme. Die wiederkehrenden Beiträge sind nicht nur ein Zeichen der Solidarität der Bürgerschaft untereinander, sondern auch ein Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit. Die angeschlossene Verschonungssatzung zum wiederkehrenden Beitrag hat zum Ziel die Haushalte deren Straßen erst kürzlich saniert bzw. hergestellt wurden, längerfristig von den wiederkehrenden Beiträgen freizustellen. An dieser Stelle sei zudem erwähnt, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung die Einführung der wiederkehrenden Beiträge längst beschlossen und zum Gesetz gemacht hat.

Als einer der letzten Punkte der Tagesordnung war der Antrag der CDU; die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die Stadt bzw. die Stadtwerke die Sicherung der städtischen Straßenbeleuchtung wieder selbst in die Hand nehmen sollte. Seinerzeit hatte die Stadt diese Aufgabe an eine private Firma ausgelagert und ist damit gescheitert, weil die Firma in vielerlei Hinsicht ihren Pflichten nicht nachgekommen war. Nun wurde ein Vertrag mit der EVM (Energieversorgung Mittelrhein) für eine Interimslösung vereinbart, welche auf eine Zeitspanne von 6 Monaten ausgerichtet ist und sich um jeweils weitere 6 Monate verlängert, bis eine endgültige Lösung bzw. ein neuer Vertragspartner gefunden ist. Von unserer Seite wurde zu bedenken gegeben, dass die damalige Auslagerung aus Kostengründen erfolgte und eine Rückkehr zur Eigenleistung durch die Stadtverwaltung bzw. Stadtwerke erneut zu teuer werden dürfte. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Es müssten mindestens zwei neue Facharbeiter aus dem Bereich Starkstrom-Elektrik eingestellt werden. Ein Werkstattwagen ausgerüstet mit speziellem Werkzeug und einer sicheren Hubvorrichtung für Reparaturarbeiten an Laternen müsste beschafft werden und nicht zuletzt muss ein Mindestmaß an Ersatzteilen vorhanden sein, um nicht bei jeder Reparatur auf Lieferdienste angewiesen zu sein. Alles in allem wären mehrere Hunderttausend Euro Vorleistung zu erbringen ohne zu wissen, ob eine Firma, wie unsere derzeitige Interimslösung dies nicht günstiger und vor allem zuverlässiger machen könnte. Bei einer erneuten Ausschreibung müssten klare und sehr enge Parameter benannt werden, welche auch sog. Konventionalstrafen bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten enthält. Die Stadtverwaltung wurde im Beschluss aufgefordert, alle diese Fragen zu klären und dann die Kosten zu benennen.

Im letzten Teil der öffentlichen Ratssitzung machte OB Meid die Bürgerschaft darauf aufmerksam, dass wir die Grundsteuer B, möglicherweise bereits zum kommenden Jahr, von 425% Hebesatz auf gut 500% Hebesatz anheben müssen, weil der städtische Haushalt ansonsten im Minus liegt. Die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier hatte diesbezüglich unmissverständlich klar zum Ausdruck gebracht, dass sie im kommenden Jahr keine unausgeglichenen Haushalte mehr genehmigen wird. Ob sich dieses Damoklesschwert noch abwenden lässt, wird sich in der letzten Ratssitzung im Dezember zeigen.

Pressemitteilung

Walter Scharbach

Fraktionsvorsitzender der AfD

im Stadtrat Mayen

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